Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Ver... (0.235.11)
INHALT
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung
- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung
- Art. 1 Aufsichtsbehörden
- Art. 2 Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger, die nicht der Rechtshoheit einer Vertragspartei unterliegen
- Art. 3 Schlussbestimmungen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 12. Juli. 2023 ³
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