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INHALT
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme Vom 6. April 2001
- Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme Vom 6. April 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck, Anwendungsbereich
- § 2 Festlegung von Qualitätszielen
- § 3 Programme zur Verringerung der Verschmutzung durch bestimmte Stoffe
- § 4 Erteilung von Erlaubnissen für Ableitungen der im Anhang aufgeführten Stoffe
- § 5 In-Kraft-Treten
- Anhang
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