JAG 
                
                
            INHALT
Gesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
- Gesetz Nr. 1228 über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) Vom 6. Juli 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 2015
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - I. Abschnitt Grundsatz
 - § 1 Die juristische Ausbildung
 - II. Abschnitt Landesprüfungsamt für Juristen
 - § 2 Aufgabe
 - § 3 Zusammensetzung
 - § 4 Prüfungsausschüsse
 - III. Abschnitt Studium und erste juristische Prüfung
 - § 5 Ordnungsgemäßes Studium
 - § 6 Universitäre Prüfungen
 - § 6a Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung
 - § 7 Praktische Studienzeiten
 - § 8 Prüfungsfächer und staatliche Pflichtfachprüfung
 - § 9 Voraussetzungen der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, Rücktritt
 - § 10 Aufbau der staatlichen Pflichtfachprüfung
 - § 11 Gegenstand und Bewertung der Aufsichtsarbeiten
 - § 12 Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
 - § 13 Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung
 - § 14 Prüfungsergebnis
 - § 15 Versäumnis
 - § 16 Verhinderung
 - § 17 Mängel der schriftlichen oder der mündlichen Prüfung
 - § 18 Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche
 - § 18a Widerspruchsverfahren
 - § 19 Erstmalige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung nach einem Studium von höchstens acht Semestern
 - § 20 Wiederholung der Prüfung
 - § 20a Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
 - IV. Abschnitt Vorbereitungsdienst
 - § 21 Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
 - § 22 Unterhaltsbeihilfe und rechtliche Stellung der Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare
 - § 23 Zweck des Vorbereitungsdienstes
 - § 24 Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
 - § 24a Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
 - § 25 Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
 - V. Abschnitt Zweite juristische Staatsprüfung
 - § 26 Aufbau der Prüfung
 - § 27 Gegenstand der schriftlichen Prüfung
 - § 28 Bewertung der Aufsichtsarbeiten, Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung
 - § 29 Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung
 - § 30 Prüfungsergebnis
 - § 31 Versäumnis, Verhinderung, Mängel der schriftlichen oder mündlichen Prüfung
 - § 32 Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche
 - § 32a Widerspruchsverfahren
 - § 33 Wiederholung der Prüfung
 - § 33a Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
 - § 34 Zweite Wiederholung der Prüfung
 - § 35 Wirkungen der Prüfung
 - VI. Abschnitt Schlussvorschriften
 - § 36 Ermächtigungen
 - § 37 Inkrafttreten und Übergangsregelung