HochhVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen und Eingänge für die Feuerwehr
 - Abschnitt 2 Bauteile und Baustoffe
 - § 3 Tragende und aussteifende Bauteile, raumabschließende Bauteile
 - § 4 Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen
 - § 5 Außenwände
 - § 6 Dächer
 - § 7 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze, Einbauten
 - § 8 Estriche, Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnungsfugen
 - Abschnitt 3 Rettungswege, Räume mit erhöhter Brandgefahr
 - § 9 Führung und Bemessung von Rettungswegen
 - § 10 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume
 - § 11 Notwendige Flure
 - § 12 Türen in Rettungswegen
 - § 13 Räume mit erhöhter Brandgefahr
 - Abschnitt 4 Technische Gebäudeausrüstung
 - § 14 Feuerwehraufzüge, Fahrschächte von Feuerwehraufzügen und deren Vorräume
 - § 15 Druckbelüftungsanlagen
 - § 16 Feuerlöschanlagen
 - § 17 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
 - § 18 Sicherheitsbeleuchtung
 - § 19 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudefunkanlagen
 - § 20 Rauchableitung
 - § 21 Aufzüge
 - § 22 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte
 - § 23 Lüftungsanlagen
 - § 24 Feuerstätten, Brennstofflagerung
 - § 25 Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 m Höhe in Zellenbauweise
 - Abschnitt 5 Betriebs- und Schlussvorschriften
 - § 26 Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
 - § 27 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne
 - § 28 Verantwortliche Personen
 - § 29 Übergangsvorschriften für die Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Hochhäuser
 - § 30 Ordnungswidrigkeiten
 - § 31 Inkrafttreten