GemSVO 
                
                
            INHALT
Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) Vom 1. August 2012
- Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) Vom 1. August 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich
 - § 1 Betroffene Schulen
 - Abschnitt II Struktur der Bildungsgänge, Organisation, Differenzierung
 - § 2 Aufgaben und Bildungsziele, pädagogisches Konzept
 - § 3 Aufnahme, Wechsel der Schulform
 - § 4 Unterrichtsangebot
 - § 5 Stundentafel (Anlage 1)
 - § 6 Unterrichtsorganisation, innere und äußere Fachleistungsdifferenzierung
 - § 7 Einstufung, Umstufung
 - § 8 Wahlpflichtbereich
 - § 9 Berufsorientierung
 - § 10 Wahlbereich
 - § 11 Förderbereich
 - Abschnitt III Leistungsbeurteilung, Aufsteigen in der Schule
 - § 12 Notensystem
 - § 13 Festsetzung der Zeugnisnoten
 - § 14 Bewertung von Verhalten und Mitarbeit
 - § 15 Aufsteigen, Wiederholen
 - § 16 Überspringen einer Klassenstufe
 - § 17 Fächergruppen bei Versetzung, Abschlüssen und Berechtigungen
 - § 18 Versetzung am Ende der Klassenstufe 8
 - Abschnitt IV Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 19 Arten der Abschlüsse und Berechtigungen
 - § 20 Hauptschulabschluss
 - § 21 Übergang in die zweijährigen Berufsfachschulen
 - § 22 Berechtigung zum Eintritt in die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
 - § 23 Mittlerer Bildungsabschluss am Ende der Klassenstufe 10
 - § 24 Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
 - § 25 Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
 - § 26 Sonstige Berechtigungen in der Sekundarstufe II
 - § 27 Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten bei Gefährdung eines angestrebten Abschlusses oder einer angestrebten Berechtigung
 - Abschnitt V Zeugnisse
 - § 28 Begriff des Zeugnisses
 - § 29 Arten und Inhalte der Zeugnisse
 - § 30 Abgangszeugnisse
 - § 31 Abschlusszeugnisse
 - § 32 Zeugnisausstellung
 - § 33 Zeugnisausgabe und Übermittlung der Zeugnisse an die Erziehungsberechtigten, Möglichkeit ergänzender Erläuterungen
 - Abschnitt VI Schlussvorschriften
 - § 34 Abstimmungsverfahren der Klassenkonferenz
 - § 34a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 35 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 4.1
 - Anlage 4.2
 - Anlage 4.3
 - Anlage 4.4
 - Anlage 4.5
 - Anlage 4.6
 - Anlage 4.7
 - Anlage 4.8
 - Anlage 4.9
 - Anlage 4.10
 - Anlage 4.11
 - Anlage 4.12
 - Anlage 4.13
 - Anlage 4.14
 - Anlage 4.15
 - Anlage 4.16
 - Anlage 4.17
 - Anlage 4.18