APO-FSP
INHALT
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) Vom 5. Februar 2021
- Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) Vom 5. Februar 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich
- § 1 Betroffene Schulen
- Abschnitt II Ausbildung
- a) Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 4 Leistungsbewertung
- b) Aufnahme
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Berufliche Vorbereitungsmaßnahme
- § 7 Aufnahmeverfahren
- § 8 Auswahlverfahren
- c) Ausbildungsinhalte
- § 9 Fachtheoretische Ausbildung
- § 10 Sozialpädagogisches Praktikum
- § 11 Fachpraktische Ausbildung
- d) Schulzeugnisse
- § 12 Zeugnisarten, Zeugnisausstellung
- § 13 Zeugnisnoten und sonstige Zeugniseintragungen
- § 14 Festsetzung der Zeugnisnoten
- § 15 Zeugnisausgabe, Bestätigung der Kenntnisnahme
- Abschnitt III Versetzung
- a) Allgemeine Bestimmungen
- § 16 Zuständigkeit und Verfahren
- § 17 Allgemeine Grundsätze zur Versetzung und Festsetzung der Zeugnisnoten
- b) Besondere Grundsätze zur Versetzung
- § 18 Besondere Grundsätze zur Versetzung
- § 19 Folgen der Nichtversetzung
- § 20 Benachrichtigung bei gefährdeter Versetzung oder bei gefährdeter Zulassung zur ersten Teilprüfung
- Abschnitt IV Staatliche Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1 Erste Teilprüfung
- a) Allgemeine Bestimmungen
- § 21 Zweck der ersten Teilprüfung
- § 22 Gliederung der ersten Teilprüfung
- § 23 Ort und Zeit der ersten Teilprüfung
- § 24 Zulassung zur Prüfung, Rücktritt und Säumnis
- § 25 Teilnahme von Schulfremden
- § 26 Prüfungsfächer und Prüfungslernfelder
- § 27 Prüfungsnoten
- § 28 Prüfungsliste
- § 29 Festsetzung der Vornoten
- b) Schriftliche Prüfung
- § 30 Gegenstand und Dauer der schriftlichen Prüfung
- § 31 Prüfungsaufgaben
- § 32 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 33 Beurteilung der Prüfungsarbeiten
- c) Mündliche Prüfung
- § 34 Prüfungskommission
- § 35 Gegenstand der mündlichen Prüfung
- § 36 Umfang der mündlichen Prüfung
- § 37 Bekanntgabe der bisherigen Prüfungsergebnisse
- § 38 Äußere Vorbereitung der mündlichen Prüfung
- § 39 Durchführung der mündlichen Prüfung
- d) Abschluss der ersten Teilprüfung
- § 40 Festsetzung der Endnoten
- § 41 Ergebnis der ersten Teilprüfung
- § 42 Zeugnis über die erste Teilprüfung
- § 43 Abgangszeugnis, Bescheinigung über die Teilnahme an der ersten Teilprüfung
- d) Besondere Bestimmungen
- § 44 Nachteilsausgleich
- § 45 Wiederholung der ersten Teilprüfung
- § 46 Täuschungsversuche und Verstöße gegen die Ordnung
- § 47 Verschwiegenheitspflicht
- Unterabschnitt 2 Zweite Teilprüfung
- § 48 Zweck der zweiten Teilprüfung
- § 49 Zulassung und Teilnahme
- § 50 Form, Ort und Zeit der zweiten Teilprüfung
- § 51 Prüfungskommission
- § 52 Durchführung der mündlichen Prüfung im Rahmen der zweiten Teilprüfung
- § 53 Ergebnis der mündlichen Prüfung im Rahmen der zweiten Teilprüfung und Gesamtergebnis der zweiten Teilprüfung
- § 54 Wiederholung der zweiten Teilprüfung
- § 55 Täuschungsversuche, Ordnungsverstöße, Verschwiegenheitspflicht
- § 56 Abschlusszeugnis mit Fachhochschulreife, Urkunde über die Berufsbezeichnung
- § 57 Bescheinigung über die fachpraktische Ausbildung
- Abschnitt V Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 58 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 58a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- Abschnitt VI Schlussvorschriften
- § 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- § 60 Übergangsregelung
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
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