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INHALT
Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
- Verordnung - Schulordnung - über den Erwerb der Fachhochschulreife nach dem Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe im Saarland Vom 6. Juli 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife
- § 3 Zuerkennung des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife nach dem Besuch der Klassenstufe 11 der Fachoberschule
- § 4 Erwerb der Fachhochschulreife, Zeugnis über die Fachhochschulreife
- § 5 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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