APO Feuerwehr
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
- § 4 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte
- § 5 Ausbildungsplan
- § 6 Tätigkeitsnachweise, Befähigungsberichte
- § 7 Bewertung der Leistungen
- Abschnitt II Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
- § 8 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 9 Verlängerung oder Beendigung des Vorbereitungsdienstes
- § 10 Laufbahnlehrgang und Laufbahnprüfung
- § 11 Prüfungsausschuss
- § 12 Prüfungsablauf
- § 13 Schriftliche Prüfung
- § 14 Praktische Prüfung
- § 15 Mündliche Prüfung
- § 16 Ergebnis der Laufbahnprüfung, Zeugnis
- § 17 Niederschrift
- § 18 Rücktritt von der Prüfung
- § 19 Ordnungswidriges Verhalten
- § 20 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- Abschnitt III Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
- § 21 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 22 Gliederung der Einführungszeit
- § 23 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Verlängerung der Einführungszeit
- § 24 Laufbahnlehrgang und Laufbahn- oder Aufstiegsprüfung
- Abschnitt IV Fortbildungen
- 1. Unterabschnitt Führungsausbildung
- § 25 Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst (Gruppenführerlehrgang)
- § 26 Prüfungsausschuss
- § 27 Schriftliche Prüfung
- § 28 Praktische Prüfung
- § 29 Mündliche Prüfung
- § 30 Anzuwendende Vorschriften des mittleren feuerwehrwehrtechnischen Dienstes
- 2. Unterabschnitt Sonstige Ausbildung
- § 31 Gerätewarte
- § 32 Atemschutzgerätewarte
- § 33 Strahlenschutzeinsatz
- § 34 Höhenrettung (Grundlehrgang)
- § 35 Tauchen
- § 36 Führen im ABC-Einsatz
- § 37 Ausbilder in der Feuerwehr
- § 38 Erhalten der Qualifikation
- Abschnitt V Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 39 Übergangsbestimmung
- § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage I
- Anlage II
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