EQG M-V
INHALT
Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und in Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz - EQG M-V) Vom 17. Mai 2010
- Gesetz zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und in Räumlichkeiten für Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz - EQG M-V) Vom 17. Mai 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- Teil 2 Anforderungen an Träger und Leitung
- § 3 Anforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und Räumlichkeiten
- § 4 Anzeigepflichten
- § 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 6 Leistungen an Träger und Beschäftigte
- § 7 Mitwirkung
- Teil 3 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
- § 8 Überwachung der Anforderungen
- § 9 Beratung bei Mängeln
- § 10 Anordnungen bei Mängeln
- § 11 Aufnahme- und Beschäftigungsverbot; kommissarische Leitung
- § 12 Untersagung
- § 13 Beratung und Verbraucherschutz
- § 14 Erprobung
- § 15 Zusammenarbeit
- Teil 4 Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen
- § 16 Teilstationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, betreute Wohngruppen und Trainingswohngruppen
- Teil 5 Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
- § 17 Rechtsverordnungen
- § 18 Ordnungswidrigkeiten
- § 19 Zuständigkeit
- Teil 6 Schlussbestimmungen
- § 20 Berichtspflicht
- § 21 Übergangsregelung
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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