BezügeOG M-V
INHALT
Gesetz zur Offenlegung der Bezüge der Geschäftsleitung bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts im Land Mecklenburg-Vorpommern (BezügeOG M-V) Vom 25. April 2016
- Gesetz zur Offenlegung der Bezüge der Geschäftsleitung bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts im Land Mecklenburg-Vorpommern (BezügeOG M-V) Vom 25. April 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Offenlegung der Bezüge bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen
- § 3 Offenlegung der Bezüge bei Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens
- § 4 Übergangsregelung
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