DSchG M-V
INHALT
Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998
- Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Behörden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- § 3 Denkmalschutzbehörden
- § 4 Denkmalfachbehörde
- § 5 Denkmalliste
- Dritter Abschnitt Maßnahmen für Denkmale
- § 6 Erhaltungspflicht
- § 7 Genehmigungspflichtige Maßnahmen
- § 8 Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
- § 9 Auskunfts- und Duldungspflichten
- § 10 Denkmale der Kirchen und öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften
- Vierter Abschnitt Besondere Maßnahmen
- § 11 Fund von Denkmalen
- § 12 Nachforschungen
- § 13 Schatzregal
- § 14 Grabungsschutzgebiete
- § 15 Sonderregelung bei Maßnahmen zur Gewinnung von Bodenschätzen
- Fünfter Abschnitt Denkmalrechtliche Verfügungen, Zugang zu Denkmalen, Kennzeichnung, Entschädigung
- § 16 Allgemeine Maßnahmen der Denkmalbehörden
- § 17 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
- § 18 Zugang zu Denkmalen
- § 19 Kennzeichnung der Denkmale
- § 20 Durchsetzung der Erhaltung
- § 21 Enteignungen
- § 22 Vorkaufsrecht
- § 23 Entschädigung
- Sechster Abschnitt Denkmalförderung
- § 24 Finanzielle Zuwendungen
- § 25 Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Siebter Abschnitt Schlußvorschriften
- § 26 Ordnungswidrigkeiten
- § 27 Verwaltungsvorschriften
- § 28 Übergangsvorschriften
- § 29 (Inkrafttreten)
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