AuslUrkBeglZustV MV 2021
INHALT
Landesverordnung über die Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland Vom 3. September 2021
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland Vom 3. September 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zuständigkeiten für die Erteilung der Apostille
- § 2 Zuständigkeiten aufgrund bilateraler völkerrechtlicher Verträge mit Belgien und Italien
- § 3 Zuständigkeiten zur Beglaubigung im Rahmen der Legalisation
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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