LKWG M-V
INHALT
Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) Vom 16. Dezember 2010
- Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) Vom 16. Dezember 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen zum Landtags- und Kommunalwahlrecht
- Abschnitt 1 Wahlgrundsätze, Wahlrecht, Wählbarkeit
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Wahlgrundsätze, Wahlperiode, Anfechtung
- § 3 Wahltag, Wahlzeit
- § 4 Wahlrecht
- § 5 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 6 Wählbarkeit
- Abschnitt 2 Wahlorganisation
- § 7 Wahlorgane
- § 8 Wahlbehörden
- § 9 Wahlleitung
- § 10 Wahlausschüsse
- § 11 Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Wahlvorstand
- § 12 Ehrenamt
- § 13 Daten der Wahlvorstände
- Abschnitt 3 Vorbereitung der Wahl
- § 14 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 15 Aufstellung von Wahlvorschlägen
- § 16 Inhalt von Wahlvorschlägen
- § 17 Vertrauenspersonen
- § 18 Einreichung von Wahlvorschlägen, Behandlung mangelhafter Wahlvorschläge
- § 19 Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
- § 20 Zulassung von Wahlvorschlägen
- § 21 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 21a Wahlsichtwerbung
- § 22 Stimmzettel
- § 23 Ausübung des Wahlrechts
- § 24 Wählerverzeichnis
- § 25 Wahlschein
- § 26 Briefwahl
- Abschnitt 4 Wahlhandlung, Wahlergebnis
- § 27 Öffentlichkeit der Wahl
- § 28 Unzulässige Wahlwerbung und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
- § 29 Stimmabgabe im Wahlraum, Wahrung des Wahlgeheimnisses
- § 30 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 31 Zurückweisung von Wahlbriefen
- § 32 Ungültige Stimmen
- § 33 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- § 34 Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag oder in der kommunalen Vertretung
- Abschnitt 5 Wahlprüfung, Nachrücken, Verbotsfolgen
- § 35 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
- § 36 Zuständigkeit, Beteiligte, Mitwirkung im Wahlprüfungsverfahren
- § 37 Wahlprüfungsausschuss des Landtages
- § 38 Behandlung der Wahlanfechtung im Landtag
- § 39 Kommunaler Wahlprüfungsausschuss
- § 40 Feststellung der Ergebnisse bei Wahlprüfung
- § 41 Folgen der Feststellung
- § 42 Gerichtliche Entscheidung
- § 43 Neufeststellung des Wahlergebnisses
- § 44 Wahlen in besonderen Fällen
- § 45 Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in besonderen Fällen
- § 46 Nachrücken
- § 47 Folgen des Verbots einer Partei oder Wählergruppe
- Abschnitt 6 Statistik, Kosten, Fristen und Termine
- § 48 Allgemeine Wahlstatistik
- § 49 Wahlkosten
- § 50 Staatliche Mittel für Einzelbewerbungen bei Landtagswahlen
- § 51 Leistungen nach dem Parteiengesetz bei Landtagswahlen
- § 52 Fristen und Termine
- Teil 2 Ergänzende Bestimmungen zum Landtagswahlrecht
- § 53 Grundsätze der Landtagswahl
- § 54 Gliederung des Wahlgebietes bei Landtagswahlen
- § 55 Wahlvorschläge zu Landtagswahlen, Beteiligungsanzeige
- § 56 Aufstellen von Bewerberinnen und Bewerbern zu Landtagswahlen
- § 57 Wahl von Landtagsabgeordneten in den Wahlkreisen
- § 58 Wahl nach Landeslisten
- § 59 Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- Teil 3 Ergänzende Bestimmungen zum Kommunalwahlrecht
- § 60 Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag
- § 61 Wahlgebiet, Wahlbereiche und Wahlbezirke bei Kommunalwahlen
- § 62 Wahlvorschläge zu Kommunalwahlen
- § 63 System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich
- § 64 System der Sitzverteilung bei Kommunalwahlen in Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen
- § 65 Verlust des Sitzes in Gemeindevertretung oder Kreistag
- § 66 Persönliche Voraussetzungen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister oder zur Landrätin oder zum Landrat
- § 67 Durchführung von Bürgermeister- oder Landratswahlen
- § 68 Feststellung des Wahlergebnisses einer Bürgermeister- oder Landratswahl
- § 69 Verlust der Rechtsstellung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates
- Teil 4 Schlussbestimmungen
- § 70 Ordnungswidrigkeiten
- § 71 Durchführungsbestimmungen
- § 72 Übergangsregelung
- § 73 Außerkrafttreten des § 66 Absatz 1 Satz 2 und 3
- Anlage
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