HmbLVO-Bildung
INHALT
Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) Vom 20. August 2013
- Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO-Bildung) Vom 20. August 2013
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gestaltung der Laufbahn
- Abschnitt II Befähigungserwerb, Berufliche Entwicklung
- § 3 Befähigungserwerb, Laufbahnzweigwechsel
- § 4 Beförderung
- § 5 Laufbahnwechsel
- Abschnitt III Berufszugang
- § 6 Vorbereitungsdienst
- § 7 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
- § 8 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung an Grundschulen im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
- § 8a Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
- § 9 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung in der Sekundarstufe II in allgemeinbildenden Fächern sowie an Gymnasien im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
- § 10 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
- § 11 Vorbereitungsdienst für die Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zur Verwendung für Sonderpädagogik im Laufbahnzweig Allgemeinbildende Schulen
- § 12 Gleichstellung von Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst
- § 13 Berufs- oder Hochschulausbildung und hauptberufliche Tätigkeit zur Verwendung im Laufbahnzweig Berufliche Schulen
- Abschnitt IV Ausnahmen, Übergangsbestimmung, Außerkrafttreten
- § 14 Entscheidungen der obersten Dienstbehörde
- § 15 Schlussbestimmungen
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