APO-Ca2B
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B) Vom 26. Oktober 2022
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B) Vom 26. Oktober 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Allgemeine Regelungen
- § 2 Ziele der Bildungsgänge
- § 3 Gliederung der Bildungsgänge, Anwendbarkeit weiterer Vorschriften
- § 4 Aufnahme an den Campus Zweiter Bildungsweg
- § 5 Eingangsberatung
- § 6 Differenzierung im Unterricht und Kooperation zwischen den Bildungsgängen
- Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Bildungsgänge Abendschule
- § 7 Eintritt in die Bildungsgänge Abendschule
- § 8 Dauer der Ausbildung, Versetzung, Wiederholung
- § 9 Leistungsbewertung
- § 10 Zeugnisse, Warnung
- § 11 Leistungsbewertung, Einschätzung überfachlicher Kompetenzen, Lernentwicklungsgespräche und Zeugnisse
- § 12 Abschlussprüfung
- § 13 Erster allgemeinbildender Schulabschluss
- § 14 Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss
- § 15 Mittlerer Schulabschluss
- § 16 Abschluss der Bildungsgänge
- § 17 Stundentafel
- § 18 Gestaltungsraum
- § 19 Schulveranstaltungen
- Abschnitt 4 Besondere Vorschriften für den Bildungsgang Abendgymnasium
- § 20 Eintritt in das Vorbereitungsjahr, Eintritt in die Vorstufe sowie Eintritt in die Studienstufe des Bildungsgangs Abendgymnasium
- § 21 Fernunterricht
- § 22 Ausbildung im Vorbereitungsjahr, mittlerer Schulabschluss
- § 23 Ausbildung in der Vorstufe
- § 24 Ausbildung in der Studienstufe
- § 25 Befreiung vom Unterricht in der zweiten Fremdsprache
- § 26 Versetzung in die Vorstufe und in die Studienstufe
- § 27 Allgemeine Hochschulreife
- § 28 Fachhochschulreife
- Abschnitt 5 Besondere Vorschriften für den Bildungsgang Hansa-Kolleg
- § 29 Eintritt in das Vorbereitungsjahr, Eintritt in die Vorstufe sowie Eintritt in die Studienstufe des Bildungsgangs Hansa-Kolleg
- § 30 Ausbildung im Vorbereitungsjahr, mittlerer Schulabschluss
- § 31 Ausbildung in der Vorstufe
- § 32 Ausbildung in der Studienstufe
- § 33 Befreiung vom Unterricht in der zweiten Fremdsprache
- § 34 Versetzung in die Vorstufe und in die Studienstufe
- § 35 Allgemeine Hochschulreife
- § 36 Fachhochschulreife
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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