EntschädLG
INHALT
Gesetz über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädigungsleistungsgesetz - EntschädLG) Vom 1. Juli 1963
- Gesetz über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung (Entschädigungsleistungsgesetz - EntschädLG) Vom 1. Juli 1963
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zielsetzung
- § 2 Aufwandsentschädigung
- § 3 Entschädigung für Dienst- und Arbeitsausfall
- § 3a Freihaltung von Fahrtkosten
- § 3b Kinderbetreuungskosten
- § 3c Zuschuss für IT-Nutzung
- § 4 Zahlungsweise
- § 5 Zuschüsse an die Fraktionen der Bezirksversammlung
- § 5a Rechnungsprüfung der Fraktionen der Bezirksversammlung
- § 5b Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation der Fraktionen der Bezirksversammlung
- § 5c Bericht und Beschlussfassung über die Angemessenheit von Entschädigungen und Zuschüssen
- § 6 Inkrafttreten
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