ATA-OTA-APrV
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (ATA-OTA-APrV)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Ausbildung und staatliche Prüfung
- Abschnitt 1
- Ausbildung
- § 1 Inhalt der Ausbildung
- § 2 Gliederung der Ausbildung
- § 3 Theoretischer und praktischer Unterricht
- § 4 Praktische Ausbildung
- § 5 Dauer und Inhalt des Pflegepraktikums
- § 6 Nachtarbeit
- § 7 Noten für praktische Einsätze
- § 8 Jahreszeugnisse
- § 9 Qualifikation der Praxisanleitung
- § 10 Praxisbegleitung
- § 11 Inhalt der Kooperationsverträge
- Abschnitt 2
- Staatliche Prüfung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines und Organisatorisches
- § 12 Bestandteile der staatlichen Prüfung
- § 13 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
- § 14 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
- § 15 Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung
- § 16 Teilnahme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an Teilen der staatlichen Prüfung
- § 17 Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung
- § 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
- § 19 Prüfungstermine für die staatliche Prüfung
- § 20 Prüfungsort der staatlichen Prüfung
- § 21 Nachteilsausgleich
- § 22 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
- § 23 Versäumnisfolgen
- § 24 Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch
- § 25 Niederschrift
- § 26 Vornoten
- § 27 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- Unterabschnitt 2
- Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 28 Inhalt des schriftlichen Teils
- § 29 Durchführung des schriftlichen Teils
- § 30 Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit
- § 31 Bestehen des schriftlichen Teils
- § 32 Wiederholung von Aufsichtsarbeiten
- § 33 Note für den schriftlichen Teil
- Unterabschnitt 3
- Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
- § 34 Inhalt des mündlichen Teils
- § 35 Durchführung des mündlichen Teils
- § 36 Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
- § 37 Bestehen des mündlichen Teils
- § 38 Wiederholung des mündlichen Teils
- Unterabschnitt 4
- Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
- § 39 Inhalt des praktischen Teils
- § 40 Durchführung des praktischen Teils
- § 41 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer
- § 42 Benotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
- § 43 Bestehen des praktischen Teils
- § 44 Wiederholung des praktischen Teils und zusätzlicher Praxiseinsatz
- Unterabschnitt 5
- Abschluss des Prüfungsverfahrens
- § 45 Gesamtnote der staatlichen Prüfung
- § 46 Bestehen der staatlichen Prüfung
- § 47 Zeugnis über die staatliche Prüfung
- § 48 Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung
- § 49 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
- Teil 2
- Erlaubnisurkunde
- § 50 Ausstellung der Erlaubnisurkunde
- Teil 3
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
- Abschnitt 1
- Verfahren
- § 51 Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
- § 52 Erforderliche Unterlagen
- § 53 Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
- § 54 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
- Abschnitt 2
- Anpassungsmaßnahmen nach § 47 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
- Unterabschnitt 1
- Eignungsprüfung
- § 55 Zweck der Eignungsprüfung
- § 56 Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
- § 57 Inhalt der Eignungsprüfung
- § 58 Prüfungsort der Eignungsprüfung
- § 59 Durchführung der Eignungsprüfung
- § 60 Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung
- § 61 Wiederholung
- § 62 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2
- Anpassungslehrgang
- § 63 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 64 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 65 Bescheinigung
- Abschnitt 3
- Anpassungsmaßnahmen nach § 48 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes
- Unterabschnitt 1
- Kenntnisprüfung
- § 66 Zweck der Kenntnisprüfung
- § 67 Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
- § 68 Bestandteile
- § 69 Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 70 Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 71 Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 72 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 73 Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
- § 74 Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 75 Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 76 Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 77 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 78 Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
- § 79 Bestehen der Kenntnisprüfung
- § 80 Bescheinigung
- Unterabschnitt 2
- Anpassungslehrgang
- § 81 Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs
- § 82 Durchführung des Anpassungslehrgangs
- § 83 Durchführung und Inhalt des Abschlussgesprächs
- § 84 Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs
- § 85 Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs
- § 86 Bescheinigung
- Abschnitt 4
- Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
- § 87 Nachweise der Zuverlässigkeit
- § 88 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
- § 89 Aktualität von Nachweisen
- Abschnitt 5
- Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 90 Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
- Teil 4
- Nachprüfung
- Abschnitt 1
- Ziel und Verfahren der Nachprüfung
- § 91 Ziel der Nachprüfung
- § 92 Zulassung zur Nachprüfung
- § 93 Bestandteile der Nachprüfung
- § 94 Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
- Abschnitt 2
- Praktischer Teil der Nachprüfung
- § 95 Praktischer Teil der Nachprüfung
- § 96 Durchführung des praktischen Teils der Nachprüfung
- § 97 Bestandteile des praktischen Teils und Dauer der Nachprüfung
- § 98 Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Nachprüfung
- § 99 Wiederholung des praktischen Teils der Nachprüfung
- Abschnitt 3
- Mündlicher Teil der Nachprüfung
- § 100 Mündlicher Teil der Nachprüfung
- § 101 Durchführung des mündlichen Teils der Nachprüfung
- § 102 Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Nachprüfung
- § 103 Wiederholung des mündlichen Teils der Nachprüfung
- Abschnitt 4
- Abschluss des Nachprüfungsverfahrens
- § 104 Bestehen der Nachprüfung
- § 105 Bescheinigung
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
- Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1) Praktische Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten
- Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 und § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Theoretischer und praktischer Unterricht in der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
- Anlage 4 (zu § 4 Absatz 2 Nummer 2) Praktische Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin oder zum Operationstechnischen Assistenten
- Anlage 5 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
- Anlage 6 (zu § 47 Absatz 1)
- Anlage 7 (zu § 50 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Anlage 8 (zu § 50 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Anlage 9 (zu § 62 Absatz 2)
- Anlage 10 (zu § 65 Absatz 2)
- Anlage 11 (zu § 80 Absatz 2)
- Anlage 12 (zu § 86 Absatz 2)
- Anlage 13 (zu § 105 Absatz 2)
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