ÜAnlG
INHALT
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
- Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Pflichten der Betreiber
- § 3 Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
- § 4 Gefährdungsbeurteilung
- § 5 Schutzmaßnahmen
- § 6 Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- § 7 Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
- § 8 Betriebsverbot
- Abschnitt 3
- Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
- § 9 Durchführung von Prüfungen
- § 10 Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
- § 11 Anlagenkataster
- § 12 Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
- § 13 Erfahrungsaustausch
- § 14 Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
- Abschnitt 4
- Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
- Unterabschnitt 1
- Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
- § 15 Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
- § 16 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
- § 17 Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
- Unterabschnitt 2
- Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde
- § 18 Einrichtung der Zulassungsbehörde
- § 19 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
- § 20 Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
- § 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
- § 22 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
- § 23 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- § 24 Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
- § 25 Übermittlungspflichten
- Abschnitt 5
- Aufsichtsbehörden
- § 26 Zuständigkeit für die Aufsicht
- § 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
- § 28 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
- § 29 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- § 30 Information der Zulassungsbehörde
- Abschnitt 6
- Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
- § 31 Verordnungsermächtigungen
- § 32 Bußgeldvorschriften
- § 33 Strafvorschriften
- § 34 Übergangsvorschriften
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