BaFinHwgebV
INHALT
Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht* (BaFinHwgebV)
- Verordnung zum Umgang mit Hinweisgebern und zur Bearbeitung ihrer Hinweise durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht* (BaFin-Hinweisgeberverordnung - BaFinHwgebV)
- Eingangsformel
- § 1 Spezielle Beschäftigte für die Bearbeitung von Verstoßmeldungen
- § 2 Spezielle Kommunikationskanäle
- § 3 Allgemeine Informationen zu Verstoßmeldungen
- § 4 Information von meldenden Personen
- § 5 Dokumentation von Verstoßmeldungen
- § 6 Vertraulichkeit und Datensicherheit
- § 7 Weitergabe von Daten
- § 8 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 9 Inkrafttreten
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