QEWV
INHALT
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)
- Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV)
- Eingangsformel
- Abschnitt 1
- Qualifizierte Einrichtungen
- Unterabschnitt 1
- Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
- § 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen
- § 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- § 3 Angaben zu den Organmitgliedern
- § 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- § 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- § 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
- Unterabschnitt 2
- Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
- § 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- § 8 Antrag auf Aufhebung der Eintragung in der Liste
- § 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
- Abschnitt 2
- Qualifizierte Wirtschaftsverbände
- Unterabschnitt 1
- Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- § 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- § 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- § 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- § 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- § 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
- Unterabschnitt 2
- Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
- Abschnitt 3
- Jährliche Berichtspflichten
- § 18 Inhalt der Berichtsplichten
- § 19 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
- Abschnitt 4
- Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- § 21 Inkrafttreten
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