LWG
INHALT
Landeswassergesetz (LWG) Vom 14. Juli 2015
- Landeswassergesetz (LWG) Vom 14. Juli 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Gewässereinteilung und -name
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Einteilung oberirdischer Gewässer, Gewässername
- Abschnitt 2 Gewässereigentum
- § 4 Gewässereigentum
- § 5 Gewässergrenzen
- § 6 Überflutung
- § 7 Verlandung
- § 8 Uferabriss
- § 9 Wiederherstellung
- § 10 Gewässerbett, Inseln
- § 11 Gemeindegrenzen
- § 12 Duldungspflicht
- Teil 2 Bewirtschaftung von Gewässern
- Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
- § 13 Grundsätze
- § 14 Erlaubnis und Bewilligung
- § 15 Benutzungen
- § 16 Gehobene Erlaubnis
- § 17 Erlöschen von Rechten und Befugnissen
- § 18 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
- § 19 Zuständigkeit für Erlaubnis und Bewilligung
- § 20 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- § 21 Ermitteln von Grundlagen, Auskunfts- und Beratungspflicht
- Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- Unterabschnitt 1 Erlaubnisfreie Benutzung
- § 22 Gemeingebrauch
- § 23 Einschränkung des Gemeingebrauchs
- § 24 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
- § 25 Eigentümer- und Anliegergebrauch
- Unterabschnitt 2 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer
- § 26 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer
- Unterabschnitt 3 Wasserführung, Wasserkraft
- § 27 Regelung der Wasserführung
- § 28 Ausgleich der Wasserführung
- § 29 Prüfung der Wasserkraftnutzung
- § 30 Zuständigkeit für Anordnungen zum Wasserabfluss
- Unterabschnitt 4 Anlagen im Gewässerbereich, Gewässerrandstreifen
- § 31 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- § 32 Unterhaltung von Anlagen
- § 33 Gewässerrandstreifen
- Unterabschnitt 5 Gewässerunterhaltung
- § 34 Gewässerunterhaltung
- § 35 Träger der Unterhaltungslast
- § 36 Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung
- § 37 Übertragung der Unterhaltungslast
- § 38 Beseitigung von Hindernissen oder Beeinträchtigungen der Unterhaltung
- § 39 Ersatzvornahme
- § 40 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- § 41 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Unterabschnitt 6 Schifffahrt
- § 42 Schiffbare Gewässer, Regelung der Schifffahrt
- § 43 Schifffahrtsanlagen und Fähren
- Abschnitt 3 Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 44 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung
- § 45 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 46 Erdaufschlüsse
- Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abschnitt 1 Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- Unterabschnitt 1 Wasserversorgung
- § 47 Anforderungen an die Wasserversorgung
- § 48 Träger der Wasserversorgung
- § 49 Übertragung der Durchführung der Aufgabe der Wasserversorgung, Veräußerung oder Überlassung von Einrichtungen und Anlagen der Wasserversorgung
- § 50 Zulassung von Einrichtungen und Anlagen der Wasserversorgung sowie Wasserfernleitungen
- § 51 Bau und Betrieb von Einrichtungen und Anlagen
- § 52 Selbstüberwachung
- § 53 Wasserversorgungsplan
- Unterabschnitt 2 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- § 54 Wasserschutzgebiete
- § 55 Heilquellenschutz
- § 56 (aufgehoben)
- Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
- § 57 Allgemeine Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 58 Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 59 Besondere Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 60 Einleiten von Abwasser in Gewässer
- § 61 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- § 62 Abwasseranlagen
- § 63 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung und Abwasseranlagen
- Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 64 Zuständigkeit für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei Rohrleitungsanlagen
- § 65 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
- § 66 Gewässerschutzbeauftragte bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- § 67 Zuständigkeit im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten
- Abschnitt 5 Gewässerausbau, Stauanlagen, Deich- und Dammbauten
- Unterabschnitt 1 Gewässerausbau
- § 68 Ausbaupflicht
- § 69 Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau
- § 70 Besondere Pflichten
- § 71 Vorteilsausgleich
- § 72 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen
- Unterabschnitt 2 Stauanlagen, künstliche Wasserspeicher
- § 73 Bau und Betrieb von Stauanlagen
- § 74 Staumarke
- § 75 Künstliche Wasserspeicher
- Unterabschnitt 3 Deiche, Hochwasserschutzmauern und Dämme
- § 76 Ausbau und Unterhaltung
- § 77 Nebenanlagen, mobile Hochwasserschutzeinrichtungen
- § 78 Eigentum
- § 79 Besondere Pflichten
- Abschnitt 6 Hochwasserschutz
- Unterabschnitt 1 Hochwasserrisikomanagement, Wassergefahr
- § 80 Zuständigkeiten für Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements, aktive Beteiligung der interessierten Stellen
- § 81 Wasserwehr, Deichverteidigung
- § 82 Melde- und Warndienst
- Unterabschnitt 2 Überschwemmungsgebiete
- § 83 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- § 84 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 85 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan
- § 86 Einrichtung des Wasserbuchs
- § 87 Eintragung in das Wasserbuch
- § 88 Einsicht in das Wasserbuch
- § 89 Informationsbeschaffung und -übermittlung
- Abschnitt 8 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- § 90 Entschädigung bei Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- § 91 Zuständigkeit, Betretungsrecht
- Teil 4 Behörden, Zuständigkeiten, Gewässeraufsicht
- Abschnitt 1 Behörden, Zuständigkeiten
- § 92 Wasserbehörden
- § 93 Wasserwirtschaftliche Fachbehörden
- § 94 Sachliche Zuständigkeit
- § 95 Benehmen mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden
- § 96 Örtliche Zuständigkeit
- § 97 Ordnungsbehördliche und polizeiliche Befugnisse
- Abschnitt 2 Gewässeraufsicht
- § 98 Aufgaben der Gewässeraufsicht, Zuständigkeiten
- § 99 Kosten der Gewässeraufsicht
- § 100 Bauüberwachung
- § 101 Gewässerschau
- Teil 5 Verwaltungsverfahren, Enteignung
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 102 Grundsätze
- § 103 Planvorlage, Fachkunde
- § 104 Schriftform, öffentliche Bekanntgabe
- § 105 Vorläufige Anordnung, Beweissicherung, Sicherheitsleistung
- § 106 Kosten
- Abschnitt 2 Planfeststellungs-, Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren
- § 107 Verfahren bei der Planfeststellung
- § 108 Verfahren bei Bewilligung und gehobener Erlaubnis
- § 109 Sachverständige
- § 110 Wasserwirtschaftliche Ausschüsse
- Abschnitt 3 Rechtsverordnungen
- § 111 Schutzgebiete und Gewässerrandstreifen
- § 112 Überschwemmungsgebiete
- § 113 Geltungsbereich
- § 114 Karten, Pläne und Verzeichnisse
- Abschnitt 4 Enteignung, Entschädigung, Ausgleich
- § 115 Enteignung
- § 116 Entschädigungsverfahren
- § 117 Ausgleich
- Teil 6 Bußgeldbestimmungen
- § 118 Ordnungswidrigkeiten
- § 119 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 120 Überleitung bestehender Genehmigungen
- § 121 Überleitung bestehender Festsetzungen und Anerkennungen
- § 122 Überleitung bestehender Zulassungen für Schifffahrtsanlagen und Fähren
- § 123 Weitergeltung von Rechtsverordnungen
- § 124 Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes
- § 125 Änderung des Landesabwasserabgabengesetzes
- § 126 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
- § 127 Änderung des Landesfischereigesetzes
- § 128 Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
- § 129 Änderung des Landesstraßengesetzes
- § 130 Änderung des Kurortegesetzes
- § 131 Änderung der Anlagenverordnung
- § 132 Änderung der JGSF-Verordnung
- § 133 Änderung der Badegewässerverordnung
- § 134 Änderung der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft
- § 135 Änderung der Süßwasserqualitätsverordnung
- § 136 Änderung der Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser
- § 137 Änderung der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen
- § 138 Änderung der Landesverordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- § 139 Änderung der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36a des Wasserhaushaltsgesetzes
- § 140 Änderung der Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz
- § 141 Änderung der Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung
- § 142 Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz
- § 143 Änderung der Landeshafenverordnung
- § 144 Änderung der Landesfährenverordnung
- § 145 Inkrafttreten
- Anlage
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