BinSchAbfÜbkAG
INHALT
Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BinSchAbfÜbkAG)
- Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
- § 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
- § 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
- § 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
- § 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
- § 6 Allgemeine Auskunftspflichten
- § 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
- § 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
- § 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
- § 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
- § 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
- § 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffsbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
- § 13 Ordnungswidrigkeitendatei
- § 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
- § 15 Zuständige Behörden der Länder
- § 16 Gleichwertigkeiten
- § 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
- § 18 Verordnungsermächtigungen
- § 19 Übertragung von Aufgaben
- § 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
- § 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftsteuer
- § 22 Bußgeldvorschriften
- § 23 Übergangsbestimmungen
- § 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback