MeldDüV
INHALT
Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDüV) Vom 22. August 2018
- Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (Meldedatenübermittlungsverordnung - MeldDüV) Vom 22. August 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Standards der Datenübermittlung
- Zweiter Teil Automatisierter Abruf bei der öffentlichen Stelle
- § 2 Öffentliche Stelle
- § 3 Datenübermittlung an die Polizeibehörden
- § 4 Datenübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
- § 5 Datenübermittlung an die Gerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter sowie das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
- Dritter Teil Regelmäßige Datenübermittlung durch automatisierte Abrufe
- § 6 Datenübermittlung an die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
- § 7 Datenübermittlung an die Ausländerbehörden
- § 8 Datenübermittlung an die Suchdienste
- § 9 Datenübermittlung an die Jugendämter, Agenturen für Arbeit, Träger der Sozialhilfe, kommunalen und zugelassenen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und gemeinsamen Einrichtungen
- § 10 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörden
- § 11 Datenübermittlung an die Standesämter
- § 12 Datenübermittlung an die Waffenerlaubnisbehörden
- § 13 Datenübermittlung an die Sprengstofferlaubnisbehörden
- § 14 Datenübermittlung an die Wiedergutmachungsbehörden
- § 15 Datenübermittlung an die Rehabilitierungsbehörden
- § 16 Datenübermittlung an die Wohngeldstellen
- § 17 Datenübermittlung an die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden
- § 18 Datenübermittlung an die Versorgungsämter und an den Landeswohlfahrtsverband Hessen
- § 19 Datenübermittlung an die Vollstreckungsstellen der Finanzämter
- § 20 Datenübermittlung an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
- § 21 Datenübermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen
- § 22 Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen
- Vierter Teil Regelmäßige automatisierte Datenübermittlung
- § 23 Datenübermittlung an die Schulen und Gesundheitsämter
- § 24 Datenübermittlung an das Hessische Statistische Landesamt
- § 25 Datenübermittlung an das Hessische Kindervorsorgezentrum
- § 26 Datenübermittlung an das Hessische Krebsregister
- § 27 Datenübermittlung an die Staatskanzlei
- § 28 Datenübermittlung an den Hessischen Rundfunk
- § 29 Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
- Fünfter Teil Schlussvorschriften
- § 30 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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