HSOG-DVO 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO) Vom 12. Juni 2007
- Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO) Vom 12. Juni 2007
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Zuweisung von Aufgaben der Gefahrenabwehr an die allgemeinen Ordnungsbehörden
 - § 1 Aufgabenwahrnehmung der allgemeinen Ordnungsbehörden
 - ZWEITER TEIL Organisation und Zuständigkeit der Polizeibehörden
 - § 2 Aufgabenwahrnehmung der Polizeibehörden
 - § 3 Polizeibehörden
 - § 4 Landespolizeipräsidium
 - § 5 Polizeipräsidien
 - § 6 Hessisches Landeskriminalamt
 - § 7 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
 - § 8 Hessisches Polizeipräsidium für Technik
 - § 9 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit als Polizeibehörde im Sinne des § 91 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
 - DRITTER TEIL Ausbildung und Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten
 - § 10 Ausbildung
 - § 11 Bedienstete der Forst- und Fischereiverwaltung
 - § 12 Bedienstete der Gewerbe-, Preis- oder Lebensmittelüberwachung sowie der Gesundheits- oder Veterinäraufsicht
 - § 12a Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs
 - § 13 Wachpolizei
 - VIERTER TEIL Prüffristen bei gefahrenabwehrbehördlicher und polizeilicher Datenspeicherung
 - § 14 Regelmäßige Überprüfung
 - § 15 Prüffristen bei tatverdächtigen Personen
 - § 16 Prüffristen bei vermissten und sonstigen Personen
 - § 17 Beginn der Prüffrist
 - § 18 Zuständige Stellen
 - FÜNFTER TEIL Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst und Aufwandsentschädigung
 - § 19 Aufnahme
 - § 20 Aufwandsentschädigung
 - SECHSTER TEIL Datenverarbeitung bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung
 - § 21 Datenverarbeitung durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder
 - SIEBENTER TEIL Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten