ÖbVIVO
INHALT
Landesverordnung über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVO) Vom 22. Juni 2005
- Landesverordnung über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVO) Vom 22. Juni 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Sonstige Voraussetzungen für die Bestellung
- § 1 Vergleichbare Befähigungen
- § 2 Persönliche Eignung
- § 3 Fachliche Erfahrung
- Teil 2 Bestellung, Erlöschen der Bestellung, Abwicklung
- § 4 Antrag auf Bestellung
- § 5 Bestellung, Eidesleistung
- § 6 Treuhänderische Weiterführung der Geschäfte nach dem Erlöschen der Bestellung durch Tod
- § 7 Erlöschen der Bestellung durch Verzicht
- § 8 Erlöschen der Bestellung durch Rücknahme
- § 9 Erlöschen der Bestellung durch Widerruf
- § 10 Abwicklung
- § 11 Veröffentlichung,Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
- Teil 3 Niederlassung, Geschäftsführung, Kooperationen
- § 12 Niederlassung
- § 13 Geschäftsführung
- § 14 Vertretung
- § 15 Arbeitsgemeinschaft
- § 16 Kooperationen mit anderen Personen und Stellen
- Teil 4 Amtspflichten, Rechte und Pflichten gegenüber den Auftraggeberinnen und Auftraggebern, Haftpflichtversicherung
- § 17 Allgemeine Amtspflichten
- § 18 Rechte und Pflichten gegenüber den Auftraggeberinnen und Auftraggebern
- § 19 Haftpflichtversicherung
- Teil 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 20 Mitwirkung, Beschäftigungsverhältnis
- § 21 Vermessungsbefugnis
- § 22 (aufgehoben)
- Teil 6 Vergütungen und Auslagen
- § 23 Bemessung
- § 24 Erhebung in besonderen Fällen
- § 25 Vergütungsabrechnung, Umsatzsteuer, Zahlungsverzug
- Teil 7 Dienst- und Fachaufsicht
- § 26 Ausübung
- Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 27 (aufgehoben)
- § 28 In-Kraft-Treten
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