2. DV LuftBO
INHALT
Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung) (2. DV LuftBO)
- Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung) (2. DV LuftBO)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Pflichten des Luftfahrtunternehmers
- § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten
- § 4 Führung von Aufzeichnungen
- Abschnitt 3
- Dienstzeiten und Ortstage
- § 5 Dienstzeiten
- § 6 Ortstage
- Abschnitt 4
- Flugdienstzeit
- § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit
- § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder
- § 9 Verlängerung der Flugdienstzeit bei verstärkter Besatzung
- § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit
- § 11 Vorzeitige Beendigung
- Abschnitt 5
- Blockzeit, Positionierung, Bereitschaftszeit
- § 12 Blockzeit
- § 13 Positionierung
- § 14 Bereitschaftszeit
- Abschnitt 6
- Ruhezeit
- § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder
- § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden
- § 17 Zeitüberschreitungen, Verkürzung von Ruhezeiten
- Abschnitt 7
- Ausnahmeregelungen
- § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen
- § 19 Ausnahmen für besondere Flüge
- § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen
- Abschnitt 8
- Abweichende Regelungen für Besatzungsmitglieder, die in Hubschraubern des Rettungsdienstes eingesetzt werden
- § 21 Begrenzung der Flugdienstzeiten im Hubschrauberrettungsdienst
- § 22 Dienstperioden und Ruhezeiten im Hubschrauberrettungsdienst
- Abschnitt 9
- Schlussvorschriften
- § 23 Übergangsregelungen
- § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback