1. WOMitbestG
INHALT
Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
- Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- Teil 1
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Kapitel 1
- Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge
- Abschnitt 1
- Einleitung der Wahl
- § 2 Bekanntmachung des Unternehmens
- § 3 Betriebswahlvorstand
- § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands
- § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands
- § 6 Mitteilungspflicht
- § 7 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
- § 8 Wählerliste
- § 9 Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste
- § 10 Änderungsverlangen
- § 11 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
- Abschnitt 2
- Abstimmung über die Art der Wahl
- § 12 Bekanntmachung
- § 13 Antrag auf Abstimmung
- § 14 Abstimmungsausschreiben
- § 15 Stimmabgabe
- § 16 Abstimmungsvorgang
- § 17 (weggefallen)
- § 18 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
- § 19 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
- § 20 Öffentliche Stimmauszählung
- § 21 Abstimmungsniederschrift
- § 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
- Abschnitt 3
- Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge
- Unterabschnitt 1
- Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- § 23 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Unterabschnitt 2
- Wahlvorschläge
- § 24 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 25 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
- § 26 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 27 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder
- Unterabschnitt 3
- Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
- § 28 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten
- § 29 Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten
- § 30 Abstimmung der leitenden Angestellten
- § 31 Abstimmungsniederschrift
- Unterabschnitt 4
- Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 32 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 33 Ungültige Wahlvorschläge
- § 34 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 35 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Abschnitt 4
- Anzuwendende Vorschriften
- § 36 Anzuwendende Vorschriften
- Kapitel 2
- Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- Abschnitt 1
- Wahlausschreiben
- § 37 Wahlausschreiben
- Abschnitt 2
- Durchführung der Wahl
- Unterabschnitt 1
- Wahl mehrerer Aufsichtsratmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 38 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 39 Öffentliche Stimmauszählung
- § 40 Verteilung der Stimmenzahlen
- Unterabschnitt 2
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
- § 41 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 42 Öffentliche Stimmauszählung
- § 43 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
- Unterabschnitt 3
- Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
- § 44 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
- Unterabschnitt 4
- Schriftliche Stimmabgabe
- § 45 Voraussetzungen
- § 46 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Unterabschnitt 5
- Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 46a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
- § 46b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
- § 46c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
- § 47 Wahlniederschrift
- § 48 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- § 49 Aufbewahrung der Wahlakten
- Kapitel 3
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte
- Abschnitt 1
- Wahl der Delegierten
- Unterabschnitt 1
- Delegierte mit Mehrfachmandat
- § 50 Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
- § 51 Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werden
- Unterabschnitt 2
- Einleitung der Wahl
- § 52 Errechnung der Zahl der Delegierten
- § 53 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten
- Unterabschnitt 3
- Wahlvorschläge für Delegierte
- § 54 Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 55 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 56 Ungültige Wahlvorschläge
- § 57 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 58 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Unterabschnitt 4
- Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 59 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 60 Öffentliche Stimmauszählung
- § 61 Ermittlung der Gewählten
- Unterabschnitt 5
- Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
- § 62 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang
- Unterabschnitt 6
- Schriftliche Stimmabgabe
- § 63 Voraussetzungen
- § 64 Verfahren bei der Stimmabgabe
- Unterabschnitt 7
- Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 65 Wahlniederschrift
- § 66 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- Unterabschnitt 8
- Ausnahme
- § 67 Ausnahme
- Abschnitt 2
- Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten
- Unterabschnitt 1
- Delegiertenversammlung, Delegiertenliste
- § 68 Delegiertenversammlung
- § 69 Delegiertenliste
- § 70 Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste
- Unterabschnitt 2
- Mitteilung an die Delegierten
- § 71 Mitteilung an die Delegierten
- Unterabschnitt 3
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge
- § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 73 Öffentliche Stimmauszählung
- § 74 Verteilung der Stimmenzahlen
- Unterabschnitt 4
- Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags
- § 75 Stimmabgabe, Wahlvorgang
- § 76 Öffentliche Stimmauszählung
- § 77 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber
- Unterabschnitt 5
- Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
- § 78 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang
- Unterabschnitt 6
- Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen
- § 78a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen
- § 78b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
- § 78c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung
- § 79 Wahlniederschrift
- § 80 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten
- § 81 Aufbewahrung der Wahlakten
- Teil 2
- Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
- Kapitel 1
- Gemeinsame Vorschriften
- § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens
- § 83 Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 84 Prüfung des Antrags auf Abberufung
- § 85 Anzuwendende Vorschriften
- Kapitel 2
- Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 86 Abberufungsausschreiben, Wählerliste
- § 87 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
- Kapitel 3
- Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer
- § 88 Delegiertenliste
- § 89 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Betriebswahlvorstands an die Delegierten
- § 90 Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
- Kapitel 4
- Ersatzmitglieder
- § 91 Ersatzmitglieder
- Teil 3
- Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
- § 91a Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen
- Teil 4
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 92 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
- § 93 Berechnung von Fristen
- § 94 Übergangsregelung
- § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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