HGlG
INHALT
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) Vom 20. Dezember 2015
- Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) Vom 20. Dezember 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Ziele des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundsätze
- Zweiter Abschnitt Gleichstellung von Frauen und Männern
- § 5 Aufstellen von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen
- § 6 Inhalt des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
- § 7 Verfahren zur Aufstellung von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen, Bekanntmachung, Berichte
- § 8 Vergabe von Ausbildungsplätzen
- § 9 Ausschreibungen
- § 10 Bewerbungsgespräche
- § 11 Auswahlentscheidungen
- § 12 Personalentwicklung
- § 13 Gremien
- Dritter Abschnitt Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- § 14 Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
- Vierter Abschnitt Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- § 15 Bestellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- § 16 Dauer der Bestellung und Abberufung
- § 17 Aufgaben und Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- § 18 Information und Austausch
- § 19 Widerspruchsrecht
- § 20 Rechtsschutz
- § 21 Dienstliche Stellung
- Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 22 Neuerrichtung, Auflösung und Eingliederung von Dienststellen
- § 23 Übergangsvorschrift
- § 24 Rechte der Menschen mit Behinderung
- § 25 Aufgaben der kommunalen Frauenbüros
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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