SchlichtG HE 2001
INHALT
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung Vom 6. Februar 2001
- Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung Vom 6. Februar 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1 Sachlicher Anwendungsbereich
- § 2 Räumlicher Anwendungsbereich
- § 3 Sachliche Zuständigkeit
- § 4 Örtliche Zuständigkeit
- § 5 Erfolglosigkeitsbescheinigung
- Zweiter Abschnitt Einrichtung und Anerkennung von Gütestellen
- § 6 Gütestellen und Schiedsämter
- § 7 Aufgaben
- § 8 Persönliche Voraussetzungen
- § 9 Schlichtungsordnung
- § 10 Haftpflichtversicherung
- § 11 Aktenführung
- § 12 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
- § 13 Zuständigkeit, Gebühren und Verfahren
- § 14 Anfechtung von Entscheidungen
- § 15 Bestehende Gütestellen
- Dritter Abschnitt Geltungsdauer
- § 16 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
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