HPVG
INHALT
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 28. März 2023
- Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 28. März 2023
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Regelungen
- § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 3 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
- § 4 Beschäftigte, Gruppen
- § 5 Dienststellen
- § 6 Vertretung der Dienststelle
- § 7 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Unfallfürsorge
- § 8 Schweigepflicht
- ZWEITER TEIL Der Personalrat
- Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung
- § 9 Bildung von Personalräten
- § 10 Wahlberechtigung
- § 11 Wählbarkeit
- § 12 Zahl der Personalratsmitglieder
- § 13 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern
- § 14 Abweichende Gruppeneinteilung
- § 15 Wahlgrundsätze
- § 16 Wahlvorstand
- § 17 Aufgaben des Wahlvorstands
- § 18 Freiheit der Wahl, Kosten
- § 19 Anfechtung der Wahl
- Zweiter Abschnitt Amtszeit
- § 20 Regelmäßiger Wahlzeitraum, Amtszeit
- § 21 Vorzeitige Neuwahl
- § 22 Folgen von Umstrukturierungen
- § 23 Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung des Personalrats
- § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 25 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 26 Eintritt von Ersatzmitgliedern
- Dritter Abschnitt Geschäftsführung
- § 27 Vorsitz
- § 28 Anberaumung der Sitzungen
- § 29 Durchführung der Sitzungen, Teilnahmeberechtigte
- § 30 Beschlussfassung
- § 31 Aussetzen von Beschlüssen
- § 32 Protokoll
- § 33 Geschäftsordnung
- § 34 Sprechstunden, Mitteilungen an die Beschäftigten
- § 35 Kosten
- § 36 Verbot der Beitragserhebung
- Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- § 37 Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit
- § 38 Freistellung
- § 39 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- § 40 Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung
- § 41 Besonderer Schutz der Auszubildenden
- Fünfter Abschnitt Datenschutz
- § 42 Grundsätze
- DRITTER TEIL Die Personalversammlung
- § 43 Allgemeines
- § 44 Einberufung der Personalversammlung
- § 45 Durchführung der Personalversammlung, Teilnahmeberechtigte
- § 46 Angelegenheiten der Personalversammlung
- VIERTER TEIL Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
- Erster Abschnitt Stufenvertretungen
- § 47 Bildung von Stufenvertretungen
- § 48 Wahl und Zusammensetzung
- § 49 Amtszeit, Geschäftsführung, Rechtsstellung, Datenschutz
- Zweiter Abschnitt Gesamtpersonalrat
- § 50 Bildung eines Gesamtpersonalrats
- § 51 Anzuwendende Vorschriften
- FÜNFTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 52 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
- § 53 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 54 Größe und Zusammensetzung
- § 55 Wahl, Amtszeit, Vorsitz
- § 56 Aufgaben
- § 57 Anzuwendende Vorschriften
- § 58 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- § 59 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung
- SECHSTER TEIL Beteiligung des Personalrats
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 60 Allgemeine Aufgaben
- § 61 Informations- und Teilnahmerechte
- § 62 Monatsgespräch
- § 63 Zuständige Personalvertretung
- § 64 Durchführung der Entscheidungen, vorläufige Regelungen
- § 65 Dienstvereinbarungen
- Zweiter Abschnitt Beteiligungsverfahren
- Erster Titel Verfahren bei Mitbestimmung
- § 66 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
- § 67 Initiativrecht des Personalrats
- § 68 Stufenverfahren
- § 69 Bildung der Einigungsstelle
- § 70 Verfahren der Einigungsstelle
- § 71 Umfang der Bindungswirkung und Durchführung der Beschlüsse der Einigungsstelle
- Zweiter Titel Verfahren bei Mitwirkung und Anhörung
- § 72 Mitwirkung
- § 73 Anhörung
- Dritter Abschnitt Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
- § 74 Beteiligungspflichtige Maßnahmen
- Vierter Abschnitt Beteiligung in Personalangelegenheiten
- § 75 Personelle Einzelmaßnahmen
- § 76 Ausnahmen von der Beteiligung an personellen Einzelmaßnahmen
- § 77 Allgemeine Personalangelegenheiten
- Fünfter Abschnitt Beteiligung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten
- § 78 Organisatorische und wirtschaftliche Angelegenheiten
- § 79 Verwaltungsanordnungen
- § 80 Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat
- SIEBTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und den Hessischen Rundfunk
- § 81 Grundsatz
- Erster Abschnitt Polizei
- § 82 Personalräte bei den Polizeibehörden
- § 83 Hauptpersonalrat der Polizei
- § 84 Interessenvertretung der Polizeipraktikantinnen und Polizeipraktikanten
- § 85 Sonderregelungen
- Zweiter Abschnitt Feuerwehr
- § 86 Berufsfeuerwehr
- Dritter Abschnitt Verfassungsschutz
- § 87 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
- Vierter Abschnitt Justiz
- § 88 Hauptpersonalrat für den Justizvollzug
- § 89 Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
- Fünfter Abschnitt Forsten
- § 90 Landesbetrieb Hessen-Forst
- Sechster Abschnitt Schulen
- § 91 Personalräte im Schulbereich
- § 92 Gesamtpersonalräte Schule
- § 93 Hauptpersonalrat Schule
- § 94 Wahlrecht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
- § 95 Sonderregelungen für die Personalvertretungen im Schulbereich
- § 96 Innerschulische Angelegenheiten
- Siebter Abschnitt Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
- § 97 Hochschulen des Landes
- § 98 Universitätskliniken
- § 99 DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
- § 100 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
- § 101 Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda
- Achter Abschnitt Theater und Orchester
- § 102 Dienststellen
- § 103 Sonderregelungen für künstlerisch Beschäftigte
- Neunter Abschnitt Hessischer Rundfunk
- § 104 Sonderregelungen
- Zehnter Abschnitt Deutsche Rentenversicherung Hessen
- § 105 Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
- ACHTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
- § 106 Gerichtszuständigkeit, anzuwendende Vorschriften
- § 107 Bildung von Fachkammern und eines Fachsenats
- NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 108 Verordnungsermächtigung
- § 109 Entsprechende Geltung von Vorschriften
- § 110 Übergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen
- § 111 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 112 Inkrafttreten
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