HPVG 
                
                
            INHALT
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 28. März 2023
- Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 28. März 2023
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Regelungen
 - § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
 - § 3 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
 - § 4 Beschäftigte, Gruppen
 - § 5 Dienststellen
 - § 6 Vertretung der Dienststelle
 - § 7 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Unfallfürsorge
 - § 8 Schweigepflicht
 - ZWEITER TEIL Der Personalrat
 - Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung
 - § 9 Bildung von Personalräten
 - § 10 Wahlberechtigung
 - § 11 Wählbarkeit
 - § 12 Zahl der Personalratsmitglieder
 - § 13 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern
 - § 14 Abweichende Gruppeneinteilung
 - § 15 Wahlgrundsätze
 - § 16 Wahlvorstand
 - § 17 Aufgaben des Wahlvorstands
 - § 18 Freiheit der Wahl, Kosten
 - § 19 Anfechtung der Wahl
 - Zweiter Abschnitt Amtszeit
 - § 20 Regelmäßiger Wahlzeitraum, Amtszeit
 - § 21 Vorzeitige Neuwahl
 - § 22 Folgen von Umstrukturierungen
 - § 23 Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung des Personalrats
 - § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
 - § 25 Ruhen der Mitgliedschaft
 - § 26 Eintritt von Ersatzmitgliedern
 - Dritter Abschnitt Geschäftsführung
 - § 27 Vorsitz
 - § 28 Anberaumung der Sitzungen
 - § 29 Durchführung der Sitzungen, Teilnahmeberechtigte
 - § 30 Beschlussfassung
 - § 31 Aussetzen von Beschlüssen
 - § 32 Protokoll
 - § 33 Geschäftsordnung
 - § 34 Sprechstunden, Mitteilungen an die Beschäftigten
 - § 35 Kosten
 - § 36 Verbot der Beitragserhebung
 - Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
 - § 37 Ehrenamtlichkeit, Versäumnis von Arbeitszeit
 - § 38 Freistellung
 - § 39 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
 - § 40 Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung
 - § 41 Besonderer Schutz der Auszubildenden
 - Fünfter Abschnitt Datenschutz
 - § 42 Grundsätze
 - DRITTER TEIL Die Personalversammlung
 - § 43 Allgemeines
 - § 44 Einberufung der Personalversammlung
 - § 45 Durchführung der Personalversammlung, Teilnahmeberechtigte
 - § 46 Angelegenheiten der Personalversammlung
 - VIERTER TEIL Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
 - Erster Abschnitt Stufenvertretungen
 - § 47 Bildung von Stufenvertretungen
 - § 48 Wahl und Zusammensetzung
 - § 49 Amtszeit, Geschäftsführung, Rechtsstellung, Datenschutz
 - Zweiter Abschnitt Gesamtpersonalrat
 - § 50 Bildung eines Gesamtpersonalrats
 - § 51 Anzuwendende Vorschriften
 - FÜNFTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
 - § 52 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
 - § 53 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
 - § 54 Größe und Zusammensetzung
 - § 55 Wahl, Amtszeit, Vorsitz
 - § 56 Aufgaben
 - § 57 Anzuwendende Vorschriften
 - § 58 Jugend- und Auszubildendenversammlung
 - § 59 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung
 - SECHSTER TEIL Beteiligung des Personalrats
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - § 60 Allgemeine Aufgaben
 - § 61 Informations- und Teilnahmerechte
 - § 62 Monatsgespräch
 - § 63 Zuständige Personalvertretung
 - § 64 Durchführung der Entscheidungen, vorläufige Regelungen
 - § 65 Dienstvereinbarungen
 - Zweiter Abschnitt Beteiligungsverfahren
 - Erster Titel Verfahren bei Mitbestimmung
 - § 66 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat
 - § 67 Initiativrecht des Personalrats
 - § 68 Stufenverfahren
 - § 69 Bildung der Einigungsstelle
 - § 70 Verfahren der Einigungsstelle
 - § 71 Umfang der Bindungswirkung und Durchführung der Beschlüsse der Einigungsstelle
 - Zweiter Titel Verfahren bei Mitwirkung und Anhörung
 - § 72 Mitwirkung
 - § 73 Anhörung
 - Dritter Abschnitt Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
 - § 74 Beteiligungspflichtige Maßnahmen
 - Vierter Abschnitt Beteiligung in Personalangelegenheiten
 - § 75 Personelle Einzelmaßnahmen
 - § 76 Ausnahmen von der Beteiligung an personellen Einzelmaßnahmen
 - § 77 Allgemeine Personalangelegenheiten
 - Fünfter Abschnitt Beteiligung in organisatorischen, wirtschaftlichen und sonstigen Angelegenheiten
 - § 78 Organisatorische und wirtschaftliche Angelegenheiten
 - § 79 Verwaltungsanordnungen
 - § 80 Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat
 - SIEBTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und den Hessischen Rundfunk
 - § 81 Grundsatz
 - Erster Abschnitt Polizei
 - § 82 Personalräte bei den Polizeibehörden
 - § 83 Hauptpersonalrat der Polizei
 - § 84 Interessenvertretung der Polizeipraktikantinnen und Polizeipraktikanten
 - § 85 Sonderregelungen
 - Zweiter Abschnitt Feuerwehr
 - § 86 Berufsfeuerwehr
 - Dritter Abschnitt Verfassungsschutz
 - § 87 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
 - Vierter Abschnitt Justiz
 - § 88 Hauptpersonalrat für den Justizvollzug
 - § 89 Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
 - Fünfter Abschnitt Forsten
 - § 90 Landesbetrieb Hessen-Forst
 - Sechster Abschnitt Schulen
 - § 91 Personalräte im Schulbereich
 - § 92 Gesamtpersonalräte Schule
 - § 93 Hauptpersonalrat Schule
 - § 94 Wahlrecht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
 - § 95 Sonderregelungen für die Personalvertretungen im Schulbereich
 - § 96 Innerschulische Angelegenheiten
 - Siebter Abschnitt Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
 - § 97 Hochschulen des Landes
 - § 98 Universitätskliniken
 - § 99 DIPF / Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
 - § 100 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
 - § 101 Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz Rotenburg a. d. Fulda
 - Achter Abschnitt Theater und Orchester
 - § 102 Dienststellen
 - § 103 Sonderregelungen für künstlerisch Beschäftigte
 - Neunter Abschnitt Hessischer Rundfunk
 - § 104 Sonderregelungen
 - Zehnter Abschnitt Deutsche Rentenversicherung Hessen
 - § 105 Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
 - ACHTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
 - § 106 Gerichtszuständigkeit, anzuwendende Vorschriften
 - § 107 Bildung von Fachkammern und eines Fachsenats
 - NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 108 Verordnungsermächtigung
 - § 109 Entsprechende Geltung von Vorschriften
 - § 110 Übergangsregelungen für bestehende Personalvertretungen
 - § 111 Aufhebung bisherigen Rechts
 - § 112 Inkrafttreten