HSÜVG
INHALT
Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) Vom 19. Dezember 2014
- Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz (HSÜVG) Vom 19. Dezember 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen
- § 3 Betroffene Personen, einbezogene Personen
- § 4 Einwilligung in die Sicherheitsüberprüfung
- § 5 Zuständigkeit
- § 5a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- Zweiter Teil Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 6 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 7 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1)
- § 8 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2)
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3)
- § 10 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten
- Dritter Teil Verfahren
- § 11 Sicherheitserklärung
- § 12 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 13 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 14 Aktualisierung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
- § 15 Reisebeschränkungen
- Vierter Teil Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
- § 16 Datenerhebung
- § 17 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 18 Aufbewahrung und Vernichtung der Akten
- § 19 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien
- § 20 Übermittlung und Zweckbindung
- § 21 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
- § 22 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Teil Besondere Bestimmungen für den nicht öffentlichen Bereich
- § 23 Anwendungsbereich
- § 24 Zuständigkeiten
- § 25 Sicherheitserklärung
- § 26 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 27 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
- § 28 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 29 Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle
- § 30 Datenverarbeitung, Datennutzung und Datenberichtigung in automatisierten Dateien
- Sechster Teil Straf- und Schlussvorschriften
- § 31 Strafvorschrift
- § 32 Erlass von Rechtsverordnungen
- § 32a Anwendung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes und unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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