ZerlG 
                
                
            INHALT
Zerlegungsgesetz (ZerlG)
- Zerlegungsgesetz (ZerlG)
 - Abschnitt 1
 - Unmittelbare Steuerberechtigung
 - § 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
 - § 1a Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
 - Abschnitt 2
 - Zerlegung der Körperschaftsteuer
 - § 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
 - § 3 Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
 - § 4 Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
 - § 5 Abrechnung der Zerlegung
 - § 6 Verfahrensrechtliche Vorschriften
 - Abschnitt 3
 - Zerlegung der Lohnsteuer
 - § 7 Zerlegung der Lohnsteuer
 - Abschnitt 4
 - Zerlegung des Zinsabschlags
 - § 8 Zerlegung der Kapitalertragsteuer
 - Abschnitt 4a
 - Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
 - § 8a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
 - Abschnitt 5
 - Gemeinsame Vorschriften
 - § 9 Zahlungen im Clearingverfahren
 - § 10 Erlöschen der Ansprüche
 - § 11 Rechtsweg
 - § 12 Anwendung