ThürWeinVO
INHALT
Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (Thüringer Weinverordnung - ThürWeinVO -) Vom 17. April 2012
- Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (Thüringer Weinverordnung - ThürWeinVO -) Vom 17. April 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Durchführung weinrechtlicher Vorschriften
- § 1 Abgrenzung des bestimmten Anbaugebiets und des Landweingebiets
- § 2 Stützungsprogramm
- § 3 Wiederbepflanzung
- § 4 Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
- § 5 Inanspruchnahme von Genehmigungen
- § 6 Klassifizierung von Rebsorten
- § 7 Mengenregulierung
- § 8 Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b. A.
- § 9 Landwein
- § 10 Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle
- § 10a Löschungen in der Weinbergsrolle
- § 11 Sachverständigenausschuss
- § 12 Wein ohne geografische Angabe mit Jahrgangsangabe und/oder Rebsortenangaben
- § 13 Erhebung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds
- § 14 (aufgehoben)
- § 15 Berechnung der Ertragsrebfläche während Flurbereinigungsverfahren
- § 16 Säuerung
- § 17 Auszeichnungen
- § 18 Herstellung von Wein mit den Bezeichnungen „Classic“ und „Selection“
- § 19 Geografische Angaben
- § 20 Vereinfachte Buchführung
- § 21 Moderne Buchführung
- § 22 Automatisierte Analysenbuchführung
- § 23 Herbstbuch
- § 24 Begleitpapier
- § 25 Meldungen
- § 26 Zuständigkeiten
- § 27 Ordnungswidrigkeiten
- Zweiter Abschnitt Übertragung von Ermächtigungen
- § 28 Übertragung von Ermächtigungen nach dem Weingesetz
- § 29 Übertragung von Ermächtigungen nach der Weinverordnung
- § 30 Übertragung von Ermächtigungen nach der Wein-Überwachungsverordnung
- Dritter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 31 Gleichstellungsbestimmung
- § 32 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
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