WpHGMaAnzV
INHALT
Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHGMaAnzV)
- Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung - WpHGMaAnzV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Sachkunde
- § 1 Sachkunde des Mitarbeiters in der Anlageberatung
- § 1a Sachkunde des Vertriebsmitarbeiters
- § 1b Sachkunde des Mitarbeiters in der Finanzportfolioverwaltung
- § 2 Sachkunde des Vertriebsbeauftragten
- § 3 Sachkunde des Compliance-Beauftragten
- § 4 Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis
- § 5 Anerkennung ausländischer Berufsbefähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 6 Zuverlässigkeit
- Abschnitt 2
- Anzeigen
- § 7 Einreichung der Anzeigen
- § 8 Inhalt der Anzeigen
- Abschnitt 3
- Datenbank
- § 9 Inhalt der Datenbank
- § 10 Verantwortlichkeit
- § 11 Dauer der Speicherung
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 12 Übergangsregelung
- § 13 Inkrafttreten
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