WoBindG
INHALT
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG)
- Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Sicherung der Zweckbestimmung
- §§ 2a und 2b (weggefallen)
- § 3 Zuständige Stelle
- Zweiter Abschnitt
- Bindungen des Verfügungsberechtigten
- § 4 Überlassung an Wohnberechtigte
- § 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- § 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- § 6
- § 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge
- § 8 Kostenmiete
- § 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
- § 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
- § 9 Einmalige Leistungen
- § 10 Einseitige Mieterhöhung
- § 11 Kündigungsrecht des Mieters
- § 12
- Dritter Abschnitt
- Beginn und Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- § 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
- § 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
- § 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
- § 17 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei Zwangsversteigerung
- § 18 Bestätigung
- Vierter Abschnitt
- Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
- § 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen
- § 18b Berechnung der neuen Jahresleistung
- § 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
- § 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen
- § 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaus
- § 18f Mieterhöhung
- Fünfter Abschnitt
- Schlussvorschriften
- § 19 Gleichstellungen
- § 20 Wohnheime
- § 21 Untermietverhältnisse
- § 22 Bergarbeiterwohnungen
- § 23 Erweiterter Anwendungsbereich
- § 24 Verwaltungszwang
- § 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
- § 26 Ordnungswidrigkeiten
- § 27 Weitergehende Verpflichtungen
- § 28 Ermächtigungen
- § 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
- § 30 Geltung im Saarland
- §§ 31 bis 33a und 34 (weggefallen)
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