Monitoring Gesetzessammlung

BG§136Abs3AnO TH

DE - Landesrecht Thüringen
Anordnung des Ministers für Justiz und Europaangelegenheiten über die Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis nach § 136 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes auf die Oberfinanzdirektion Erfurt - Zentrale Gehaltsstelle Vom 19. Juni 1996

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht