BG§136Abs3AnO TH
DE - Landesrecht Thüringen

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Anordnung des Ministers für Justiz und Europaangelegenheiten über die Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis nach § 136 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes auf die Oberfinanzdirektion Erfurt - Zentrale Gehaltsstelle Vom 19. Juni 1996

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