WiPrüfVO
INHALT
Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (WiPrüfVO)
- Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung - WiPrüfVO)
- Eingangsformel
- § 1 Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
- § 2 Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden
- § 3 Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz
- § 4 Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle
- § 5 Kostentragung
- § 6 Inkrafttreten
- Schlussformel
Feedback