WGSVG
INHALT
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG)
- Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
- I.
- Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Amtshilfe
- § 3 Glaubhaftmachung
- II.
- Gesetzliche Unfallversicherung
- § 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
- § 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
- § 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
- III.
- Gesetzliche Rentenversicherung
- § 7 Grundsatz
- 1.
- Freiwillige Beitragszahlung
- § 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- § 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- § 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
- § 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
- 2.
- Leistungsrecht
- § 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
- § 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
- § 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- § 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
- § 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
- § 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
- § 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
- § 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
- § 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
- § 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
- 3.
- Zahlung von Renten ins Ausland
- § 18 Zahlungen an Verfolgte
- § 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
- 4.
- Anwendung des Fremdrentengesetzes
- § 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
- § 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
- § 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung
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