ThürHNVO
INHALT
Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO-) Vom 15. März 2010
- Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen, ärztlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Hochschulnebentätigkeitsverordnung - ThürHNVO-) Vom 15. März 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffe
- § 3 Öffentliche Ehrenämter
- § 4 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- § 5 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst des Landes
- § 6 Abgrenzung vom Hauptamt
- § 7 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Lehr- und Forschungstätigkeit
- § 8 Hauptamt und Nebentätigkeit bei Gutachtertätigkeit
- § 9 Hauptamt und Nebentätigkeit bei schriftstellerischer Tätigkeit, Herausgebertätigkeit, Vortragstätigkeit
- Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsanzeige, Nebentätigkeitsgenehmigung
- § 10 Anzeigepflicht für genehmigungsfreie Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
- § 11 Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung; Zuständigkeit, Auskunftserteilung
- § 12 Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ( § 66 Abs. 2 ThürBG ) oder Verletzung von Dienstpflichten ( § 67 Abs. 2 Satz 3 ThürBG )
- § 13 Freiberufliche und unternehmerische Nebentätigkeiten von Hochschullehrern
- § 14 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten, Widerruf der Genehmigung
- § 15 Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten für Hochschullehrer
- Dritter Abschnitt Vergütung
- § 16 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst des Landes
- § 17 Ablieferungspflicht
- § 18 Ausnahmen von den §§ 16 und 17
- § 19 Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen
- Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
- § 20 Einrichtungen, Material
- § 21 Genehmigungspflicht
- § 22 Allgemeine Genehmigung
- § 23 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
- § 24 Allgemeines Entgelt
- § 25 Verfahren
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für das Universitätsklinikum Jena
- § 26 Nebentätigkeiten am Universitätsklinikum Jena
- Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 27 Übergangsbestimmung für Privatbehandlungen am Universitätsklinikum Jena
- § 28 Gleichstellungsbestimmung
- § 29 Inkrafttreten
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