ThürVwZVG
INHALT
Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009
- Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Zustellungsverfahren
- Erster Abschnitt Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung
- § 1 Geltungsbereich und Erfordernis der Zustellung
- Zweiter Abschnitt Arten der Zustellung
- § 2 Begriff der Zustellung, Zustellungsarten
- § 3 Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde
- § 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
- § 5 Zustellung durch die Behörde
- § 5 a Zustellung elektronischer Dokumente
- § 5 b Zustellung elektronischer Dokumente über De-Mail-Dienste
- § 6 Zustellung durch die Behörde mittels Vorlegens der Urschrift
- Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für alle Zustellungsarten
- § 7 Zustellung an gesetzliche Vertreter
- § 8 Zustellung an Bevollmächtigte
- § 8 a Zustellung an Angehörige
- § 9 Heilung von Zustellungsmängeln
- Vierter Abschnitt Besondere Bestimmungen für die Zustellung durch die Behörde
- § 10
- § 11
- § 12 Zustellung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen
- § 13
- Fünfter Abschnitt Sonderarten der Zustellung
- § 14 Zustellung im Ausland
- § 15 Öffentliche Zustellung
- § 16 Zustellung an Beamte, Richter und Versorgungsberechtigte
- § 17
- Zweiter Teil Vollstreckungsverfahren
- Erster Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 18 Geltungsbereich
- § 19 Allgemeine Voraussetzungen der Vollstreckung
- § 20 Vollstreckungsschuldner
- § 21 Vollstreckungsbehörde
- § 22 Vollstreckungshilfe
- § 23 Vollziehungsbeamte
- § 24 Befugnisse des Vollziehungsbeamten
- § 25 Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- § 26 Zuziehung von Zeugen
- § 27 Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen
- § 28 Niederschrift
- § 29 Einstellung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen
- § 30 Wegfall der aufschiebenden Wirkung
- § 31 Rechtsweg
- § 32 Verweisungen
- Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird
- § 33 Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung
- § 34 Mahnung, Ausnahmeregelungen
- § 35 Vollstreckung von Geldforderungen des Staates
- § 36 Vollstreckung von Geldforderungen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 37 Vollstreckung von Geldforderungen anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- § 37 a Vollstreckung zugunsten von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- § 37 b Besondere Befugnisse der Gemeinden und Landkreise
- § 38 Vollstreckungsverfahren
- § 38 a Versteigerung im Internet
- § 38 b Gütliche und zügige Erledigung
- § 39 Beitreibung durch Gerichtsvollzieher
- § 40 Beitreibung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 41 Vermögensauskunft
- Dritter Abschnitt Vollstreckung von Geldforderungen des bürgerlichen Rechts
- § 42 Beitreibung wegen Geldforderungen des bürgerlichen Rechts
- Vierter Abschnitt Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird
- § 43 Vollstreckungsbehörden
- § 44 Zulässigkeit des Verwaltungszwangs, Zwangsmittel
- § 45 Verhältnismäßigkeit
- § 46 Androhung der Zwangsmittel
- § 47 Anwendung der Zwangsmittel
- § 48 Zwangsgeld
- § 49 Ersatzzwangshaft
- § 50 Ersatzvornahme
- § 50 a Fiktion der Abgabe einer Erklärung
- § 51 Unmittelbarer Zwang
- § 52 Wegnahme
- § 53 Zwangsräumung
- § 54 Zwangsmittel in unaufschiebbaren Fällen
- Fünfter Abschnitt Einschränkung von Grundrechten
- § 55 Einschränkung von Grundrechten
- Sechster Abschnitt Kosten
- § 56 Kosten
- Dritter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 57 Anhängige Verfahren
- § 58 Gleichstellungsbestimmung
- § 59
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