ThürPflHG
INHALT
Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG -)
- Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege (Thüringer Pflegehelfergesetz - ThürPflHG -)
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 1 Berufsbezeichnungen
- § 2 Erlaubniserteilung
- § 3 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
- § 4 Sprachkenntnisse
- § 5 (aufgehoben)
- § 6 (aufgehoben)
- § 7 (aufgehoben)
- § 8 Verpflichtung zum Führen der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen
- § 9 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
- § 10 Rücknahme, Widerruf
- Zweiter Abschnitt Ausbildung
- § 11 Ausbildungsziel
- § 12 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 13 Zugangsvoraussetzungen
- § 14 Anrechnung von Fehlzeiten und anderen Ausbildungen
- § 15 Rechtsverordnungen
- Dritter Abschnitt Ausbildungsverhältnis
- § 16 Ausbildungsvertrag
- § 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 18 Pflichten des Ausbildungsträgers
- § 19 Pflichten des Auszubildenden
- § 20 Ausbildungsvergütung
- § 21 Erstattung der Ausbildungskosten
- § 22 Probezeit
- § 23 Beendigung der Ausbildung
- § 24 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 25 Übergang eines Ausbildungsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- § 26 Nichtigkeit abweichender Vereinbarungen
- Vierter Abschnitt Anwendungsbestimmungen
- § 27 Nichtanwendung
- § 28 Ausschluss des Berufsbildungsgesetzes
- Fünfter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeit
- § 29 Ordnungswidrigkeiten
- § 30 Zuständigkeit
- Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 31 Gleichstellungsbestimmung
- § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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