ThürPersVG
INHALT
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020
- Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 3 Unabdingbarkeit
- § 4 Beschäftigte
- § 5 Gruppen
- § 6 Dienststellen
- § 7 Dienststellenleiter
- § 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
- § 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
- § 10 Schweigepflicht
- § 11 Unfallvorschriften
- ZWEITER TEIL Personalvertretungen
- § 12 Bildung von Personalräten
- § 13 Wahlberechtigung
- § 14 Wählbarkeit
- § 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
- § 16 Zahl der Personalratsmitglieder
- § 17 Vertretung der Gruppen
- § 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
- § 19 Wahlverfahren
- § 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
- § 21 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
- § 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
- § 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 24 Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten
- § 25 Anfechtung der Wahl
- § 26 Amtszeit
- § 27 Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit
- § 28 Ausschluss und Auflösung
- § 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 30 Ruhen der Mitgliedschaft
- § 31 Ersatzmitglieder
- § 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
- DRITTER TEIL Geschäftsführung
- § 33 Vorstand
- § 34 Sitzungen
- § 35 Durchführung der Sitzungen
- § 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen
- § 37 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit
- § 38 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung
- § 39 Aussetzen von Beschlüssen
- § 40 Teilnahme sonstiger Personen
- § 41 Verhandlungsniederschrift
- § 42 Geschäftsordnung
- § 43 Sprechstunden
- § 44 Kosten
- VIERTER TEIL Rechtsstellung
- § 45 Freistellung vom Dienst
- § 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
- § 47 Sondervorschriften
- FÜNFTER TEIL Personalversammlung
- § 48 Zusammensetzung und Leitung
- § 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
- § 50 Zeitpunkt
- § 51 Gegenstand
- § 52 Teilnahmerecht
- SECHSTER TEIL Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
- § 53 Stufenvertretungen
- § 54 Entsprechende Anwendungen
- § 55 Gesamtpersonalrat
- § 56 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
- § 56a Personalräteversammlung
- SIEBTER TEIL Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden
- § 57 Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 58 Aktives und passives Wahlrecht
- § 59 Zusammensetzung
- § 60 Wahlvorstand, Wahl, Amtszeit
- § 61 Aufgaben
- § 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- § 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- § 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- § 65 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- ACHTER TEIL Beteiligung der Personalvertretungen
- § 66 Zusammenarbeit, Monatsgespräch
- § 67 Allgemeine Grundsätze
- § 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
- § 68a Wirtschaftsausschuss
- § 69 Umfang der Mitbestimmung
- § 69a Verfahren der Mitbestimmung
- § 70 Initiativrecht
- § 71 Einigungsstelle, Bildung, Kosten
- § 72 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
- § 73 Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- § 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
- § 75 Dienstvereinbarungen
- § 76 Durchführung von Entscheidungen
- § 77 Anhörungsrechte
- § 78 Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen
- § 79 Teilnahme an Prüfungen, Auswahl- und Beurteilungsgesprächen
- § 80 Datenschutz
- § 81 Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
- § 82 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
- § 82a Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene
- § 82b Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen
- NEUNTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
- § 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
- § 84 Bildung von Fachkammern und Fachsenaten
- ZEHNTER TEIL Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen
- § 85 Abweichung für das Amt für Verfassungsschutz
- § 86 Abweichungen für die Landesforstanstalt
- § 87 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
- § 88 Abweichungen für Hochschulen
- § 89 Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester
- § 90 Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes
- § 91 (aufgehoben)
- § 92 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Schulwesen zuständigen Ministeriums
- § 93 Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen
- ELFTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 94 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
- § 95 Übergangsbestimmungen
- § 96 Evaluierung
- § 97 Gleichstellungsbestimmung
- (§ 98 Inkrafttreten
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