ThürRKG
INHALT
Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Vom 23. Dezember 2005
- Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Vom 23. Dezember 2005
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- Zweiter Abschnitt Reisekostenvergütung
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anordnung und Genehmigung der Dienstreise, Anspruch auf Reisekostenvergütung
- § 4 Fahrkostenerstattung
- § 5 Wegstreckenentschädigung
- § 6 Tagegeld
- § 7 Erstattung der Übernachtungskosten
- § 8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
- § 9 Aufwands- und Pauschvergütung
- § 10 Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen
- § 11 Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
- § 12 Auslandsdienstreisen
- § 13 Abfindung bei Dienstreisen in Verbindung mit anderen Reisen
- § 13a Gerichtsvollzieher
- Dritter Abschnitt Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung
- § 14 Trennungsgeld
- § 15 Auslagenerstattung bei Reisen zum Zwecke der Aus- und Fortbildung
- Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 16 Ermächtigung, Zuständigkeit, Verwaltungsvorschriften, Verweisungen
- § 17 Übergangsbestimmung
- § 18 Gleichstellungsbestimmung
- § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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