ThürEZulV
INHALT
Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV) Vom 20. Juli 2008
- Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV) Vom 20. Juli 2008
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- Zweiter Abschnitt Dienst zu ungünstigen Zeiten
- § 3 Allgemeine Voraussetzungen
- § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 5 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 6 Ausschluss der Zulage
- Dritter Abschnitt Zulage für Tauchertätigkeit
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen
- § 8 Höhe der Zulage
- § 9 Berechnung der Zulage
- Vierter Abschnitt Zulagen für den Umgang mit Explosivstoffen
- § 10 Zulage für Sprengstoffentschärfer
- § 11 Zulage für Sprengstoffermittler
- Fünfter Abschnitt Weitere Zulagen in festen Beträgen
- § 12 Entstehung des Anspruchs
- § 13 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
- § 14 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 15 Zulage für Polizeivollzugsbeamte für besondere polizeiliche Einsätze sowie als Verdeckte Ermittler
- § 16 Zulage für Polizeivollzugsbeamte in besonderer Verwendung
- § 17 Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- § 18 Zulage für Polizeivollzugsbeamte im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie
- Sechster Abschnitt Sonstige Zulagen
- § 19 Zulage für Polizeivollzugsbeamte der Verhandlungsgruppe für besondere polizeiliche Einsatzsituationen
- Siebenter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 20 Gleichstellungsbestimmung
- § 21 Inkrafttreten
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