WaffRG
INHALT
Gesetz über das Nationale Waffenregister (WaffRG)
- Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
- § 1 Zweck des Waffenregisters
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Registerbehörde
- § 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
- Abschnitt 2
- Datenbestand des Waffenregisters
- § 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
- § 6 Grunddaten des Waffenregisters
- § 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
- Abschnitt 3
- Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
- § 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
- § 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
- § 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
- § 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
- § 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- Abschnitt 4
- Datenübermittlung der Registerbehörde
- § 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
- § 14 Form des Übermittlungsersuchens
- § 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens
- § 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
- § 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
- § 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung
- § 19 Gruppenauskunft
- § 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
- § 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
- § 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
- § 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- § 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
- Abschnitt 5
- Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 27 Speicherfristen
- § 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung
- § 29 Einschränkung der Verarbeitung
- Abschnitt 6
- Rechte der betroffenen Person
- § 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Abschnitt 7
- Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
- § 32 Verordnungsermächtigung
- § 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 34 Übergangsvorschrift
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