VZOG
INHALT
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (VZOG)
- Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG)
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zuständigkeit
- § 1a Begriff des Vermögens
- § 1b Abwicklung von Entschädigungsvereinbarungen
- § 1c Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen
- § 2 Verfahren
- § 3 Grundbuchvollzug
- § 4 Grundvermögen von Kapitalgesellschaften
- § 5 Schiffe, Schiffsbauwerke und Straßen
- § 6 Rechtsweg
- § 7 Durchführungsvorschriften
- Abschnitt 2
- Verfügungsbefugnis, Förderung von Investitionen und kommunalen Vorhaben
- § 8 Verfügungsbefugnis
- § 9
- § 10 Kommunale Vorhaben
- Abschnitt 3
- Inhalt und Umfang des Restitutionsanspruchs der öffentlichen Körperschaften
- § 11 Umfang der Rückübertragung von Vermögenswerten
- § 12 Erlaubte Maßnahmen
- § 13 Geldausgleich bei Ausschluß der Rückübertragung
- §§ 14 und 15 ----
- § 16 Vorrangiger Übergang von Reichsvermögen
- Abschnitt 4
- Vorschriften für einzelne Sachgebiete
- § 17 Anwendung dieses Gesetzes
- § 18 Vorschriften für das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn
- § 19 Vorschriften für das Sondervermögen Deutsche Bundespost
- § 20 Vorschriften für den Rundfunk und das Fernsehen der früheren DDR
- § 21 Verhältnis zu anderen Vorschriften
- § 22 Überleitungsvorschrift
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