ThürGIGAVO
INHALT
Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIGAVO) Vom 1. Dezember 2022
- Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIGAVO) Vom 1. Dezember 2022
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationsformen im Verwaltungsverfahren und bei der Kommunikation mit der Schule oder einer Kindertageseinrichtung
- § 1 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung
- § 2 Anlass und Umfang des Anspruchs
- § 3 Kommunikationshilfen
- § 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
- § 5 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung
- Zweiter Abschnitt Zugänglichmachung von Dokumenten für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren
- § 6 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung
- § 7 Gegenstand der Zugänglichmachung
- § 8 Formen der Zugänglichmachung
- § 9 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
- § 10 Umfang des Anspruchs
- § 11 Kostentragung
- Dritter Abschnitt Zugänglichmachung von Dokumenten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren
- § 12 Geltungsbereich, Berechtigte
- § 13 Gegenstand der Zugänglichmachung
- § 14 Formen der Zugänglichmachung
- § 15 Kostentragung
- Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 16 Gleichstellungsbestimmung
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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