VersAusglG
INHALT
Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
- Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Der Versorgungsausgleich
- Kapitel 1
- Allgemeiner Teil
- § 1 Halbteilung der Anrechte
- § 2 Auszugleichende Anrechte
- § 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
- § 4 Auskunftsansprüche
- § 5 Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
- Kapitel 2
- Ausgleich
- Abschnitt 1
- Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
- § 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten
- § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- § 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Abschnitt 2
- Wertausgleich bei der Scheidung
- Unterabschnitt 1
- Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
- § 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
- Unterabschnitt 2
- Interne Teilung
- § 10 Interne Teilung
- § 11 Anforderungen an die interne Teilung
- § 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
- § 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
- Unterabschnitt 3
- Externe Teilung
- § 14 Externe Teilung
- § 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
- § 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
- § 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
- Unterabschnitt 4
- Ausnahmen
- § 18 Geringfügigkeit
- § 19 Fehlende Ausgleichsreife
- Abschnitt 3
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Unterabschnitt 1
- Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
- § 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
- § 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen
- § 22 Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
- Unterabschnitt 2
- Abfindung
- § 23 Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
- § 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung
- Unterabschnitt 3
- Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
- § 25 Anspruch gegen den Versorgungsträger
- § 26 Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
- Abschnitt 4
- Härtefälle
- § 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
- Kapitel 3
- Ergänzende Vorschriften
- § 28 Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
- § 29 Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
- § 30 Schutz des Versorgungsträgers
- § 31 Tod eines Ehegatten
- Kapitel 4
- Anpassung nach Rechtskraft
- § 32 Anpassungsfähige Anrechte
- § 33 Anpassung wegen Unterhalt
- § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
- § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
- § 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
- Teil 2
- Wertermittlung
- Kapitel 1
- Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
- § 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
- § 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
- § 41 Bewertung einer laufenden Versorgung
- § 42 Bewertung nach Billigkeit
- Kapitel 2
- Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
- § 43 Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 44 Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 45 Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
- § 46 Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
- Kapitel 3
- Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
- § 47 Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
- Teil 2a
- Ergänzende Vorschriften
- § 47a Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
- Teil 3
- Übergangsvorschriften
- § 48 Allgemeine Übergangsvorschrift
- § 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
- § 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
- § 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- § 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- § 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
- § 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
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