VermVerkProspV
INHALT
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)
- Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV)
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Allgemeine Grundsätze
- § 3 Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung übernehmen
- § 4 Angaben über die Vermögensanlagen
- § 5 Angaben über den Emittenten
- § 6 Angaben über das Kapital des Emittenten
- § 7 Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten und über die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts
- § 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten
- § 9 Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen
- § 10 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
- § 11 Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten
- § 12 Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und sonstige Personen
- § 13 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten
- § 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung
- § 14 Gewährleistete Vermögensanlagen
- § 15 Verringerte Prospektanforderungen
- § 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts
- § 16 Inkrafttreten
Feedback