UrhG
INHALT
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Urheberrecht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Allgemeines
- Abschnitt 2
- Das Werk
- § 2 Geschützte Werke
- § 3 Bearbeitungen
- § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
- § 5 Amtliche Werke
- § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
- Abschnitt 3
- Der Urheber
- § 7 Urheber
- § 8 Miturheber
- § 9 Urheber verbundener Werke
- § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
- Abschnitt 4
- Inhalt des Urheberrechts
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 11 Allgemeines
- Unterabschnitt 2
- Urheberpersönlichkeitsrecht
- § 12 Veröffentlichungsrecht
- § 13 Anerkennung der Urheberschaft
- § 14 Entstellung des Werkes
- Unterabschnitt 3
- Verwertungsrechte
- § 15 Allgemeines
- § 16 Vervielfältigungsrecht
- § 17 Verbreitungsrecht
- § 18 Ausstellungsrecht
- § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- § 20 Senderecht
- § 20a Europäische Satellitensendung
- § 20b Weitersendung
- § 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst
- § 20d Direkteinspeisung
- § 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
- § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
- § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
- § 24 (weggefallen)
- Unterabschnitt 4
- Sonstige Rechte des Urhebers
- § 25 Zugang zu Werkstücken
- § 26 Folgerecht
- § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
- Abschnitt 5
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Unterabschnitt 1
- Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
- § 28 Vererbung des Urheberrechts
- § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
- § 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
- Unterabschnitt 2
- Nutzungsrechte
- § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
- § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
- § 32 Angemessene Vergütung
- § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
- § 32b Zwingende Anwendung
- § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
- § 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners
- § 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette
- § 32f Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung
- § 32g Vertretung durch Vereinigungen
- § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
- § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
- § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
- § 35a Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten
- § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36a Schlichtungsstelle
- § 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36d Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften
- § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
- § 38 Beiträge zu Sammlungen
- § 39 Änderungen des Werkes
- § 40 Verträge über künftige Werke
- § 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
- § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
- § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
- § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
- § 44 Veräußerung des Originals des Werkes
- Abschnitt 6
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Unterabschnitt 1
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
- § 44b Text und Data Mining
- § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
- § 45a Menschen mit Behinderungen
- § 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
- § 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
- § 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch
- § 47 Schulfunksendungen
- § 48 Öffentliche Reden
- § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
- § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
- § 51 Zitate
- § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche
- § 52 Öffentliche Wiedergabe
- §§ 52a und 52b (weggefallen)
- § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
- § 53a (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen
- § 54 Vergütungspflicht
- § 54a Vergütungshöhe
- § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
- § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
- § 54d Hinweispflicht
- § 54e Meldepflicht
- § 54f Auskunftspflicht
- § 54g Kontrollbesuch
- § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
- Unterabschnitt 3
- Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
- § 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
- § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
- § 57 Unwesentliches Beiwerk
- § 58 Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
- § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
- § 60 Bildnisse
- Unterabschnitt 4
- Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen
- § 60a Unterricht und Lehre
- § 60b Unterrichts- und Lehrmedien
- § 60c Wissenschaftliche Forschung
- § 60d Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
- § 60e Bibliotheken
- § 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
- § 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- § 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
- Unterabschnitt 5
- Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
- § 61 Verwaiste Werke
- § 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
- § 61b Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
- § 61c Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Unterabschnitt 5a
- Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke
- § 61d Nicht verfügbare Werke
- § 61e Verordnungsermächtigung
- § 61f Information über nicht verfügbare Werke
- § 61g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
- Unterabschnitt 6
- Gemeinsame Vorschriften für gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 62 Änderungsverbot
- § 63 Quellenangabe
- § 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
- Abschnitt 7
- Dauer des Urheberrechts
- § 64 Allgemeines
- § 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
- § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
- § 67 Lieferungswerke
- § 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke
- § 69 Berechnung der Fristen
- Abschnitt 8
- Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
- § 69a Gegenstand des Schutzes
- § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
- § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
- § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
- § 69e Dekompilierung
- § 69f Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen
- § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
- Teil 2
- Verwandte Schutzrechte
- Abschnitt 1
- Schutz bestimmter Ausgaben
- § 70 Wissenschaftliche Ausgaben
- § 71 Nachgelassene Werke
- Abschnitt 2
- Schutz der Lichtbilder
- § 72 Lichtbilder
- Abschnitt 3
- Schutz des ausübenden Künstlers
- § 73 Ausübender Künstler
- § 74 Anerkennung als ausübender Künstler
- § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
- § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
- § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
- § 78 Öffentliche Wiedergabe
- § 79 Nutzungsrechte
- § 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
- § 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
- § 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
- § 81 Schutz des Veranstalters
- § 82 Dauer der Verwertungsrechte
- § 83 Schranken der Verwertungsrechte
- § 84 (weggefallen)
- Abschnitt 4
- Schutz des Herstellers von Tonträgern
- § 85 Verwertungsrechte
- § 86 Anspruch auf Beteiligung
- Abschnitt 5
- Schutz des Sendeunternehmens
- § 87 Sendeunternehmen
- Abschnitt 6
- Schutz des Datenbankherstellers
- § 87a Begriffsbestimmungen
- § 87b Rechte des Datenbankherstellers
- § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
- § 87d Dauer der Rechte
- § 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
- Abschnitt 7
- Schutz des Presseverlegers
- § 87f Begriffsbestimmungen
- § 87g Rechte des Presseverlegers
- § 87h Ausübung der Rechte des Presseverlegers
- § 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
- § 87j Dauer der Rechte des Presseverlegers
- § 87k Beteiligungsanspruch
- Teil 3
- Besondere Bestimmungen für Filme
- Abschnitt 1
- Filmwerke
- § 88 Recht zur Verfilmung
- § 89 Rechte am Filmwerk
- § 90 Einschränkung der Rechte
- § 91 (weggefallen)
- § 92 Ausübende Künstler
- § 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
- § 94 Schutz des Filmherstellers
- Abschnitt 2
- Laufbilder
- § 95 Laufbilder
- Teil 4
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Abschnitt 1
- Ergänzende Schutzbestimmungen
- § 95a Schutz technischer Maßnahmen
- § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
- § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
- § 95d Kennzeichnungspflichten
- § 96 Verwertungsverbot
- Abschnitt 2
- Rechtsverletzungen
- Unterabschnitt 1
- Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
- § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- § 97a Abmahnung
- § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
- § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
- § 100 Entschädigung
- § 101 Anspruch auf Auskunft
- § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
- § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
- § 102 Verjährung
- § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
- § 103 Bekanntmachung des Urteils
- § 104 Rechtsweg
- § 104a Gerichtsstand
- § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
- Unterabschnitt 2
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
- § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
- § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
- § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
- § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
- § 109 Strafantrag
- § 110 Einziehung
- § 111 Bekanntgabe der Verurteilung
- § 111a Bußgeldvorschriften
- Unterabschnitt 3
- Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
- § 111b Verfahren nach deutschem Recht
- § 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
- Abschnitt 3
- Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 1
- Allgemeines
- § 112 Allgemeines
- Unterabschnitt 2
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
- § 113 Urheberrecht
- § 114 Originale von Werken
- Unterabschnitt 3
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
- § 115 Urheberrecht
- § 116 Originale von Werken
- § 117 Testamentsvollstrecker
- Unterabschnitt 4
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
- § 118 Entsprechende Anwendung
- Unterabschnitt 5
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
- § 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
- Teil 5
- Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich des Gesetzes
- Unterabschnitt 1
- Urheberrecht
- § 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
- § 121 Ausländische Staatsangehörige
- § 122 Staatenlose
- § 123 Ausländische Flüchtlinge
- Unterabschnitt 2
- Verwandte Schutzrechte
- § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
- § 125 Schutz des ausübenden Künstlers
- § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
- § 127 Schutz des Sendeunternehmens
- § 127a Schutz des Datenbankherstellers
- § 127b Schutz des Presseverlegers
- § 128 Schutz des Filmherstellers
- Abschnitt 2
- Übergangsbestimmungen
- § 129 Werke
- § 130 Übersetzungen
- § 131 Vertonte Sprachwerke
- § 132 Verträge
- § 133 Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790
- § 134 Urheber
- § 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
- § 135a Berechnung der Schutzfrist
- § 136 Vervielfältigung und Verbreitung
- § 137 Übertragung von Rechten
- § 137a Lichtbildwerke
- § 137b Bestimmte Ausgaben
- § 137c Ausübende Künstler
- § 137d Computerprogramme
- § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
- § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
- § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
- § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
- § 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
- § 137k (weggefallen)
- § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
- § 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
- § 137n Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
- § 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
- § 137p Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789
- § 137q Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
- § 137r Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers
- Abschnitt 3
- Schlussbestimmungen
- § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
- § 138a Datenschutz
- § 139 Änderung der Strafprozessordnung
- § 140 Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
- § 141 Aufgehobene Vorschriften
- § 142 Evaluierung
- § 143 Inkrafttreten
- Anlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche
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